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06.03.2025

Für besseres Klima in der Stadt: Gebührensenkung für Versickerungsanlagen mit Kanalanschluss

Niederschlagswasser, das verdunsten und versickern kann, verbessert durch Kühleffekte das Stadtklima. Um gleichzeitig die Grundwassererneuerung zu forcieren und das Risiko von Überflutungen zu minimieren, ist die aktuell gültige Abwassersatzung um das Thema „Versickerung“ ergänzt worden. MWB schafft damit Anreize für den Bau von Versickerungsanlagen auf privaten Grundstücken.

Niederschlagswasser, das gar nicht erst in die Kanalisation abfließt, sondern an Ort und Stelle verbleibt und auch dem Grundwasser bei entsprechender Versickerungsfähigkeit des Bodens zu Gute kommt, entlastet das Kanalnetz und unterstützt das Ziel der Stadt Gießen, mittels dem sogenannten „Schwammstadtprinzip©“ dem natürlichen Wasserhaushalt möglichst nahe zu kommen.

 „Den Anreiz zu schaffen, Versickerungsanlagen zu errichten, ist ein wichtiger Baustein im nachhaltigen Wassermanagement, um die Herausforderungen des Klimawandels und zunehmender Starkregenereignisse zu bewältigen.“, so Thomas Becker und Steffen Kraft, kommissarische Betriebsleitung MWB.

Bisher zahlten Anschlussnehmer für Versickerungsanlagen mit Notüberlauf an den Kanal Niederschlagswassergebühr für die komplette an die Versickerungsanlage angeschlossene Fläche. Ab sofort wird bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr nur noch die Hälfte der angeschlossenen Fläche angesetzt. Voraussetzung ist, dass die Versickerungsanlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und öffentlich-rechtlicher Vorschriften errichtet worden ist. Eine weitere Reduktion der Fläche für angeschlossene Gründachflächen ist ausgeschlossen, da diese bereits für die Gebührenberechnung nur zur Hälfte berücksichtigt werden. Versickerungsanlagen ohne Notüberlauf sind gänzlich von der Gebührenpflicht befreit.

Antragstellung

Gießener Bürgerinnen und Bürger können den Antrag auf die Halbierung der angeschlossenen Fläche zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr formlos per E-Mail stellen an mwb-abwassergebuehren@giessen.de. Oder postalisch stellen an:
MWB – Mittelhessische Wasserbetriebe, Sachgebiet Kanalplanung/Neubau, Alicenstraße 33, 35390 Gießen 

Hintergrund

Was ist eine Versickerungsanlage?

Eine Versickerungsanlageist ein System, das anfallendes Regenwasser, das auf Dächern, Einfahrten oder anderen Flächen gesammelt wird, auf dem Grundstück zurückhält und bei geeigneten Böden vor Ort versickert, anstatt direkt in die Kanalisation abzuleiten. Ziel ist es, das Grundwasser aufzufüllen sowie Überlastungen des Kanals und Überschwemmungen zu vermeiden.

Es gibt verschiedene Maßnahmentypen, wie z.B. Flächenversickerung, Mulden, Tiefbeete, Rigolen und Schachtversickerung. Die Bemessung und Größe ist abhängig von der angeschlossenen, abflusswirksamen Fläche (Dach- und/oder Hoffläche) und der Versickerungsfähigkeit des Bodens. Eine Nachfrage beim Umweltamt kann hier weiterhelfen.

Neben einfachen oberirdischen Systemen wie Mulden, wo Regenwasser allein über geeignete natürliche Böden versickern kann, kommen auch unterirdische flächige Elemente, wie z. B. sogenannte Kunststoff-Sickerboxen, die Regenwasser auch unter Parkplätzen versickern lassen können, in Frage.

Warum ist Versickerung wichtig?

Von versiegelten Flächen fließt das Regenwasser in Sekundenschnelle in den nächsten Kanal. Bei Stark- oder Dauerregen wird das zum Problem. Der Kanal kann die großen Wassermassen bei solchen Ereignissen nicht aufnehmen. Unversiegelte grüne Flächen nehmen Regenwasser auf, die Vegetation zieht das Wasser aus dem Boden und gibt es an die Luft ab. Diese Verdunstung trägt zur Verbesserung des Stadtklimas, insbesondere an heißen Sommertagen bei. So wird das Leben in der Stadt angenehmer und der schnelle Abfluss von hoch versiegelten Flächen wird deutlich verringert.

Der hohe Versiegelungsgrad in den Städten verstärkt jedoch die Probleme: Niederschläge können nicht ins Erdreich versickern, sondern fließen in die Kanalisation, die bei Extremwetter überlastet wird. Dies führt zu überfluteten Straßen und einer Belastung von Flüssen, wie z.B. Lahn, Wieseck und Klingelbach.

Gemäß der aktuellen Abwassersatzung (§ 34 Niederschlagswassergebühr) beträgt die Jahresgebühr für das Einleiten von Niederschlagswasser 0,89 € je Quadratmeter überbauter oder befestigter Grundstücksfläche. Eine Reduzierung der veranlagten Fläche ist möglich, wenn Flächen entsiegelt oder durchlässig gestaltet werden.

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Quelle: MWB - Mittelhessische Wasserbetriebe

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