Ausländerbehörde
Abt. des Ordnungsamts
Berliner Platz 1
35390 Gießen
0641 306-2280
0641 306-2303
E-Mail
Sprechzeiten
Nach vorheriger Vereinbarung.
Telefonisch oder per E-Mail
Öffnungszeiten der Info Aufenthaltsrecht und Integration:
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr
08:00 - 12:00 Uhr
Ukraine
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung - UkraineAufenthFGV
Registrierung, Aufenthaltserlaubnis und Asyl | germany4ukraine.de
FAQs - Wichtige Informationen der Ausländerbehörde
+++ zuletzt aktualisiert am 09.01.2023 +++
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hinweise und Regelungen zu die Anliegen erhalten Sie hier:
Frequently Asked Questions in other languages
Ich habe einen neuen Pass erhalten und möchte die Niederlassungserlaubnis übertragen lassen. Was ist zu tun?
Sie erhalten eine Mitteilung, dass ihr Pass ungültig wird. Vorrangig werden Ausländer angeschrieben, deren Pässe bereits abgelaufen sind, danach erhalten sie eine Mitteilung, wenn ihr Pass in der Zukunft abläuft. Für den Übertrag selbst vereinbaren sie bitte einen Termin mit den Mitarbeiter*innen des Servicebüros oder über auslaenderbehoerde@giessen.de.
Was soll ich tun, wenn ich meinen elektronischen Aufenthaltstitel verloren habe?
Schicken sie bitte eine E-Mail an auslaenderbehoerde@giessen.de mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und ihrer Adresse in Gießen. Teilen Sie bitte kurz mit, unter welchen Umständen ihr Aufenthaltstitel verloren gegangen ist. Falls sie schon einen neuen Pass haben, schicken sie diesen in Kopie mit. Die Unterlagen können sie auch in den Briefkasten der Stadtverwaltung, Berliner Platz 1 in 35390 Gießen einwerfen oder per Post an die genannte Adresse schicken.
Sollte ihr elektronischer Aufenthaltstitel gestohlen worden sein, müssen sie eine Anzeige bei der Polizei machen und eine Kopie an die Ausländerbehörde schicken. Sie erhalten dann nach Prüfung zeitnah eine Bescheinigung über ihren rechtmäßigen Aufenthalt.
Meine Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen oder läuft in den nächsten Tagen ab. Was soll ich tun?
Circa zwei Monate vor Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis erhalten sie einen Brief von der Ausländerbehörde. Bestandteilt dieses Schreibens ist eine Liste der für die Verlängerung erforderlichen Unterlagen sowie ein Formblattantrag. Die Unterlagen können sie innerhalb des geforderten Zeitraums von zwei Wochen an die Ausländerbehörde, Berliner Platz 1, 35390 Gießen schicken oder in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, erhalten sie einen Termin, an dem sie die biometrischen Daten abgeben können und die Gebühren zahlen.
Was kann ich tun, wenn ich vorhabe zu einem anderen Arbeitgeber zu wechseln?
Benötigt wird die Stellenbeschreibung des neuen Arbeitgebers. Den Vordruck schicken wir Ihnen auf telefonische Nachfrage (0641 306-2280) oder Anforderung per Mail (auslaenderbehoerde@giessen.de) zu. Sie können den Vordruck aber auch unter dem Punkt Dokumente (siehe unten) selbst herunterladen. Sie oder Ihr Arbeitgeber schicken den Vordruck dann ausgefüllt per Mail zurück. Alternativ kann er auch in den Briefkasten am Rathaus, Berliner Platz 1, 35390 Gießen eingeworfen werden.
Was kann ich tun, um meinen bereits erstellten elektronischen Aufenthaltstitel zu erhalten?
Bitte vereinbaren Sie telefonisch unter der Nummer 0641 306-2280 oder per Mail an auslaenderbehoerde@giessen.de einen Termin zur Abholung.
Meine Duldung läuft in diesen Tagen ab oder ist schon abgelaufen. Was kann ich nun tun?
Mit Ihrer letzten Duldung haben Sie ein Schreiben mit Termin erhalten. Dieses bringen Sie bitte zur Verlängerung mit.
Die Gültigkeit der Duldung endet künftig freitags. Freitags in der Zeit von 8:00 Uhr - 10:00 Uhr geben Sie Ihre Duldung an der "Info für Aufenthaltsrecht und Integration" ab. Die verlängerte Duldung erhalten Sie am darauffolgenden Mittwoch an der "Info für Aufenthaltsrecht und Integration" in der Zeit von 8:00 Uhr - 10:00 Uhr verlängert zurück.
Meine Aufenthaltsgestattung läuft ab oder ist in diesen Tagen abgelaufen. Was kann ich tun?
Mit Ihrer letzten Aufenthaltsgestattung haben Sie ein Schreiben mit Termin erhalten. Dieses bringen Sie bitte zur Verlängerung mit.
Die Gültigkeit der Aufenthaltsgestattung endet künftig freitags. Freitags zwischen 8:00 Uhr - 10:00 Uhr geben Sie Ihre Aufenthaltsgestattung an der "Info für Aufenthaltsrecht und Integration" ab. Die verlängerte Aufenthaltsgestattung erhalten Sie am darauffolgenden Mittwoch an der "Info für Aufenthaltsrecht und Integration" in der Zeit von 8:00 Uhr - 10:00 Uhr verlängert zurück.
Kann ich derzeit einen Antrag auf Einbürgerung stellen?
Die Beratung für die Antragstellung erfolgt online, indem sie eine Mail an auslaenderbehoerde@giessen.de schicken und unter Angabe Ihrer Personalien und Ihrer Adresse mitteilen, dass sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen möchten.
Wie kann ich derzeit eine Verpflichtungserklärung abgeben?
Sie können eine Verpflichtungserklärung über den Online-Service abgeben:
Online-Service Verpflichtungserklärung
Außerdem können Sie eine E-Mail an auslaenderbehoerde@giessen.de schreiben. Bitte geben Sie an, für welchen Zweck der Einreise Sie ein Verpflichtungserklärung abgeben möchten (touristischer Besuch, Heirat, Studium). Außerdem benötigen wir Ihren vollständigen Vor- und Zunamen sowie Ihre aktuelle Wohnanschrift. Gerne können Sie uns auch eine Mobilfunknummer angeben, unter der Sie aktuell erreichbar sind. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Die Ausländerbehörde ist geschlossen für den allgemeinen Publikumsverkehr. Wie kann ich trotzdem Kontakt aufnehmen?
Per Mail: auslaenderbehoerde@giessen.de
Telefonisch : 0641 306-2280
Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 12.00 und von 14. 00 bis 15.00 Uhr, Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr.
Kontakt zur Ausländerbehörde:
Per E-Mail: auslaenderbehoerde@giessen.de
Telefonisch: 0641 306-2280
Dokumente
Frequently Asked Questions in other languages
Die deutsche Fassung ist maßgeblich. Es wird keine Haftung dafür übernommen, dass die übersetzte Fassung mit der deutschen Version übereinstimmt.
+++ Derzeit werden die Übersetzungen überarbeitet +++
Mitarbeiter/innen der Ausländerbehörde
Fatima Abed-Winter
0641 306-2280
0641 306-2303
Raum: 00-161
Nicole Becker
0641 306-2403
0641 306-2303
Raum: 00-152
Zindan Demir
0641 306-2318
0641 306-2303
Raum: 00-174
E-Mail
Anja Dudenhöfer
0641 306-2320
0641 306-2303
Raum: 00-176
E-Mail
Martin Eckel
0641 306-2350
0641 306-2303
Raum: 00-146
Michaela Eckhoff
0641 306-2311
0641 306-2303
Raum: 00-158
Ute Friedrich
0641 306-2264
0641 306-2303
Raum: 00-180
E-Mail
Daniela Jahn
0641 306-2306
0641 306-2303
Raum: 00-173
Bettina Klein
0641 306-2315
0641 306-2303
Raum: 00-160
Gabriele Lieser
0641 306-2316
0641 306-2303
Raum: 00-177
Gerald Menche
Abteilungsleitung
0641 306-1321
0641 306-2303
Raum: 00-171
Alexandra Mogk-Bischoff
0641 306-2301
0641 306-2303
Raum: 00-164
Nataliia Norwig
0641 306-2435
0641 306-2303
E-Mail
Raum: 00-157
Heike Olsinger
0641 306-2321
0641 306-2303
Raum: 00-148
Susanne Rademacher
0641 306-2280
0641 306-2303
Raum: 00-161
Jodine Reinelt
0641 306-2317
0641 306-2303
Raum: 00-144
Diana Schäfer
0641 306-2351
0641 306-2303
Raum: 00-154
Martin Schneider
0641 306-2265
0641 306-2303
Raum: 00-178
E-Mail
Jasmin Schröder
0641 306-2313
0641 306-2303
Raum: 00-150
Sven Steindor
0641 306-2302
0641 306-2303
Raum: 00-162
Stefanie Uhlmann
0641 306-2310
0641 306-2303
Raum: 00-156
Ann-Christin Wahl
0641 306-2309
0641 306-2303
Raum: 00-166
Christina Wanner
0641 306-2307
0641 306-2303
Raum: 00-172
E-Mail
Zuständig für 31 Dienstleistungen
- Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) und des EWR einreichen
- Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Kinder, die in Deutschland geboren wurden, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis wegen Vertreibung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Studienvorbereitung und zum Studium
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zwecke der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit beantragen
- Aufenthaltsrecht für Au-pair-Beschäftigte (EU/EWR) - Bescheinigung beantragen
- Ausländerangelegenheiten
- Befreiung von der Visumspflicht für Schüler auf Sammellisten Genehmigung
- Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
- BREXIT: Aufenthaltsrechtliche Folgen auf Grund des Austrittsabkommens
- Einbürgerung
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Selbständige beantragen
- Übermittlungssperre Ihrer im Zentralregister für Ausländer gespeicherten Daten beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Kinder, die in Deutschland geboren wurden, beantragen
- Verpflichtungserklärung abgeben