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Infos zu Auswirkungen des Kriegs gegen die Ukraine

Mit Beginn des Kriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 gab es viele Fragen zu den Auswirkungen. Antworten und weitere Infos haben wir auf dieser Seite zusammengestellt. Laufend aktualisiert.


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FAQ

  Hilfe und Unterstützung anbieten

Sie möchten Geflüchteten Ihre Hilfe anbieten?

Ehrenamtliche Hilfsangebote für Menschen aus der Ukraine in der Stadt Gießen sammelt und koordiniert das Freiwilligenzentrum für Stadt und Landkreis Gießen e.V.

E-Mail: engagement@freiwilligenzentrum-giessen.de
(Gerne unter Angabe, mit welchen Tätigkeiten/Fähigkeiten man helfen möchte.)

Tel.: 0641 9722 5424

Sie möchten direkt in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen in Gießen ehrenamtlich helfen? Dann wenden Sie sich direkt dorthin:

Wie kann ich helfen? | Regierungspräsidium Gießen (hessen.de)

Sie haben Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen und haben weitere Fragen?

Bitte kontaktieren Sie den Landkreis Gießen, Fachdienst Migration:
Adresse: Riversplatz 1-9, 35394 Gießen
Telefon: 0641 – 93909591
E-Mail: GU@lkgi.de

Sie möchten (Spielkreis-) Angebote organisieren oder Räume zur Verfügung stellen?

Die Koordinierung der Angebote für geflüchtete Familien und Kinder  erfolgt durch das Jugendamt der Stadt Gießen. Sie können die Informationen über Ihr Angebot gerne an das Vorzimmer des Jugendamtes Frau Eisenach (Jugendamt@giessen.de) senden. 

Sie möchten spenden?

Verschiedene Medien haben Zusammenstellungen von Organisationen veröffentlicht, die Menschen aus und in der Ukraine helfen:

Weitere Adressen finden Sie auch auf der Seite Hessen hilft Ukraine des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport.

Sie sprechen neben Deutsch auch fließend ukrainisch und/oder russisch und möchten ehrenamtlich dolmetschen?

Durch Ihre Sprachkenntnisse können Sie helfen, Sprachbarrieren zu überwinden und ehrenamtlich als Übersetzer zu fungieren. Melden Sie sich unter: integration@giessen.de


   Einreise nach Deutschland

Ich bin ukrainische*r Staatsangehörige*r oder hatte gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine. Kann ich ohne Visum von Polen nach Deutschland weiterreisen?

Zum Zwecke eines Kurzaufenthaltes von bis zu 90 Tagen können ukrainische Staatsangehörige oder Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Ukraine (bereits vor 24.2.2022) mit einem biometrischen Reisepass ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen und sich darin frei bewegen. Das schließt auch eine Weiterreise von Polen nach Deutschland ein.

Ich bin ukrainische*r Staatsangehörige*r oder hatte gewöhnlichem Aufenthalt in der Ukraine vor dem 24.2.2022.  Ich habe keinen biometrischen Pass. Was passiert dann?

Laut des Flüchtlingsrats Mecklenburg-Vorpommern e.V.  werden Sie nicht an der Grenze aufgehalten und können nach Polen einreisen, erhalten aber kein Schengen-Visum. Erst an der deutschen Grenze erhalten sie eine Anlaufbescheinigung und können sich damit in Deutschland 90 Tage aufhalten.

Ich lebe in der Ukraine, aber bin kein*e Ukrainer*in oder EU-Bürger*in und bräuchte eigentlich für die Einreise in die EU ein Visum. Was gilt für mich bei der Einreise?

Sie können visumfrei mit einem Nationalpass mit biometrischen Merkmalen einreisen, der weitere rechtmäßige und rechtssichere Aufenthalt wird für drei Monate ermöglicht.

Den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine soll dadurch die Möglichkeit und die erforderliche Zeit gegeben werden, einen Aufenthaltstitel zu beantragen und zu erhalten. Die Verordnung gilt auch für ukrainische Staatsangehörige mit einem Nationalpass ohne biometrische Merkmale sowie Drittstaatenangehörige, die zum Zeitpunkt 24. Februar 2022 in der Ukraine gelebt haben.

Gelten Corona-bedingte Einreisebeschränkungen? Welche Nachweise sind erforderlich?

Nach der Coronavirus-Einreiseverordnung besteht nur eine allgemeine Nachweispflicht (geimpft, genesen, getestet) vor Einreise nach Deutschland, aber keine Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr, da die Ukraine ab dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft ist. Die Vorgaben der Corona-Einreiseverordnung sind unabhängig davon grundsätzlich zu beachten.

Bei Kriegsflüchtlingen und Vertrieben wird jedoch pragmatisch mit der Situation umgegangen. So werden u.a. freiwillige Tests bei der Einreise an der Grenze angeboten. Bei Covid-Symptomen werden medizinische Fachkräfte konsultiert.

Kann ich kostenfrei mit der Deutschen Bahn einreisen? Und was ist mit dem ÖPNV vor Ort?

Ja. Eine Fahrkarte ist für die Einreise bis auf Weiteres nicht erforderlich; es reicht der ukrainische Pass oder ein entsprechendes ukrainisches Ausweisdokument. Für die Weiterreise im Fernverkehr kann ein kostenloses "helpukraine"-Ticket im DB Reisezentrum (an Bahnhöfen) ausgestellt werden. Für Reisen im deutschen Nahverkehr brauchen Ukrainer*innen keine Fahrkarte.
Weitere Informationen unter www.bahn.de/info/helpukraine#de.

Auch die Busse und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) können Sie kostenfrei nutzen. Dies gilt im RMV-Gebiet für alle Nahverkehrszüge, also S-Bahnen, RegionalBahnen und RegionalExpress-Züge sowie für U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse. Als Fahrkarte gilt ein gültiges Ausweisdokument der Ukraine. Die Regelung gilt bis auf Weiteres.
Rhein-Main-Verkehrsverbund

Ich habe auf der Flucht meinen Pass und/oder Nachweisdokumente zu meiner Person/zu meinen Kindern verloren. Wo kann ich in Deutschland Passersatzpapiere beantragen?

Wenden Sie sich hierzu bitte an die

Ausländerbehörde

Berliner Platz 1
35390 Gießen

0641 306-2280
0641 306-2303
E-Mail


  Aufenthalt in Deutschland

Ich bin aus der Ukraine nach Gießen gekommen und habe keine private Unterkunft zur Verfügung. Wohin kann ich mich wenden?

Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Ukraine (bereits vor dem 24.2.2022) können sich an die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen wenden (auch am Wochenende).

Größere Personengruppen, die nicht bei Verwandten oder direkt in der Kommune unterkommen können, werden zunächst in der Erstaufnahmeeinrichtung in Hessen (EAEH) aufgenommen. Hier wird Ihre Identität festgestellt, Sie erhalten medizinische Behandlung und ein Impfangebot. Sie müssen keinen Asylantrag stellen. Sie können die Einrichtung jederzeit wieder verlassen, wenn Sie eine private Unterkunft finden sollten.

Die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen befindet sich in der
Rödgener Straße/Ecke Lufthansastraße in 35394 Gießen.
Tel. 0641 303–0
Anfahrtsskizze zur Ankunftshalle der Erstaufnahmeeinrichtung

Ich bin aus der Ukraine nach Gießen gekommen und benötige soziale Leistungen, wohin kann ich mich wenden?

Sie sind vor dem Krieg aus der Ukraine geflüchtet und wohnen in Stadt Gießen und sind nach 1955 geboren? Dann können Sie beim Jobcenter Gießen Arbeitslosengeld II beantragen, wenn Sie eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten haben und hilfebedürftig sind.

Im Jobcenter Gießen werden im Juni und Juli 2022 täglich drei Sondertermine für 60 Antragstellungen stattfinden, bei denen Dolmetscher und Beratungsfachkräfte Ihnen beim Ausfüllen des Antrags helfen.

Dafür müssen Sie sich anmelden. Das können Sie hier tun. Bitte planen Sie für den Termin rund zwei Stunden ein.

Weitere Informationen unter www.jobcenter-giessen.de/ukraine

Ausnahme: Menschen aus der Ukraine, die vor 1955 geboren sind und derzeit schon im Landkreis Gießen (Sozialamt) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, brauchen sich nicht beim Jobcenter zu melden. Denn sie sind im Rentenalter und erhalten andere Leistungen. Der Fachdienst Soziales und Senioren des Landkreises kommt auf diese Personen zu, sie müssen vorerst nichts tun.

Um Sozialleistungen oder Krankenversicherungsschutz zu erhalten, ist allerdings eine Registrierung über die zuständigen Ausländerbehörden nötig.

Bitte gehen Sie so vor:

  1. Buchen Sie hier online einen Termin (Anmeldung: Zuzug aus dem Ausland).
     
  2. Kommen Sie zum Termin ins
    Stadtbüro der Stadt Gießen
    Berliner Platz 1
    35390 Gießen.
    Bei Fragen: stadtbuero@giessen.de
     
  3. Wenden Sie sich mit der Anmeldebestätigung an die Ausländerbehörde der Stadt Gießen (gleiche Adresse). Wir bemühen uns darum, dass Sie direkt im Anschluss hier einen Termin bekommen.
    Sollte dies nicht möglich sein (zu hohe Wartezeit/Terminaufkommen) informieren wir Sie, wie Sie zeitnah einen Termin in der Ausländerbehörde erhalten.
    Kontakt:
    Ausländerbehörde
    Berliner Platz 1, 35390 Gießen
    Tel.: 0641 306-2280
    E-Mail: auslaenderbehoerde@giessen.de

Ich bin aus der Ukraine gekommen und bekomme schon Leistungen vom Sozialamt. Was soll ich tun?

Ab dem 01.06.2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II). Sie müssen auch dann einen Antrag stellen, wenn Sie bis
jetzt Asylbewerberleistungen beziehen. Diese enden spätestens zum 31.08.2022.

Informationen finden Sie unter www.jobcenter-giessen.de/ukraine

Ich bin aus der Ukraine nach Gießen gekommen und habe eine private Unterkunftsmöglichkeit in Gießen (z.B. bei Verwandten oder Freunden). Ich benötige KEINE soziale Leistungen, wohin kann ich mich wenden?

Sie müssen sich beim Stadtbüro und bei der Ausländerbehörde der Stadt Gießen melden:

  1. Buchen Sie hier online einen Termin (Anmeldung: Zuzug aus dem Ausland).
     
  2. Kommen Sie zum Termin ins
    Stadtbüro der Stadt Gießen
    Berliner Platz 1
    35390 Gießen.
    Bei Fragen: stadtbuero@giessen.de
     
  3. Wenden Sie sich mit der Anmeldebestätigung an die Ausländerbehörde der Stadt Gießen. Wir bemühen uns darum, dass Sie direkt im Anschluss hier einen Termin bekommen.
    Sollte dies nicht möglich sein (zu hohe Wartezeit/Terminaufkommen) informieren wir Sie, wie Sie zeitnah einen Termin in der Ausländerbehörde erhalten.
    Kontakt:
    Ausländerbehörde
    Berliner Platz 1, 35390 Gießen
    Tel.: 0641 306-2280
    E-Mail: auslaenderbehoerde@giessen.de

Ich bin als ukrainische*r Staatsangehörige*r mit einem Schengen-Visum eingereist oder visumfrei mit einem biometrischen Pass eingereist. Wie kann ich meinen Aufenthalt in Deutschland verlängern?

Ukrainische Staatangehörige können sich mit einem gültigen Schengen-Visum oder mit einem biometrischen Pass für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen visumsfrei im Deutschland aufhalten.

Ukrainischen Staatsangehörigen und bestimmten Drittstaatsangehörigen wird laut eines Beschlusses der Europäischen Union ein vorübergehender Schutzstatus gewährt werden. Der Beschluss wird in Deutschland durch § 24 Aufenthaltsgesetz umgesetzt und bedarf noch der Konkretisierung hinsichtlich seiner Anwendung, insbesondere mit Blick auf bestimmte Gruppen von Drittstaatsangehörigen und deren Schutzstatus. Ziel ist jedenfalls, dass die Aufenthaltserlaubnis Zugang zu selbständigen Tätigkeiten und abhängiger Beschäftigung umfasst.

Weitere Bestimmungen werden folgen und fortlaufend aktualisiert. Damit wäre ein Asylantrag nicht mehr erforderlich. Weitere Informationen hierzu werden in den nächsten Tagen erwartet. Diesbezüglich können Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde melden:

Ausländerbehörde

Berliner Platz 1
35390 Gießen

0641 306-2280
0641 306-2303
E-Mail

Kann ich in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Ja, das ist zum Einen für die Verlängerung eines Kurzaufenthalts nötig. Ebenso ist es aktuell auch möglich, für längerfristige Zwecke eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu beantragen, wenn die Erteilungsvoraussetzungen dafür erfüllt sind. Das kann etwa zum Zweck eines Studiums, der Ausbildung oder einer Tätigkeit als Fachkraft mit einer anerkannten Berufsqualifikation sein. Aktuell wird vom Vorliegen eines Visums als Erteilungsvoraussetzung abgesehen.

Wenn eine Ausreise nach 90 Tagen nicht möglich ist, müssen Sie sich rechtzeitig vor dem Ablauf der 90 Tage an die für Sie zuständige Ausländerbehörde wenden. (Berliner Platz 1, 35390 Gießen, 0641-3062280)

Der vorübergehende Schutzstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz wird von der Ausländerbehörde als humanitäre Aufenthaltserlaubnis gewährt.

Muss ich einen Asylantrag stellen?

Nein, Vertriebene aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen, ein Asylantrag ist nicht erforderlich.

 


Allgemeine Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland finden Sie auch auf diesen Seiten:


  Hilfe in besonderen Situationen

Ich reise mit oder als unbegleitete/r Minderjährige/r ein. Wohin muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich in Deutschland an das nächstgelegene Jugendamt Ihres Wohnortes, das sich um alle weiteren Schritte kümmern wird. Wenn Sie in Gießen wohnen, wenden Sie sich an das

Jugendamt der Stadt Gießen
Berliner Platz 1
35390 Gießen

Tel.: 0641-306-1377 oder 0641-306-0 (Bereitschaftsdienst)

Was ist für mitgeführte Tiere zu beachten?

Einige Menschen aus der Ukraine bringen Haustiere wie zum Beispiel Hunde oder Katzen mit. Die Ukraine gilt nicht als frei von der Tollwut. Tollwuterreger können auch für Menschen ein Risiko darstellen. Der Bund erleichtert in der aktuellen Situation die Einreise-Regeln für Personen aus der Ukraine, die Haustiere bei sich haben. Eine Genehmigung dafür ist nicht notwendig. Wer ein Tier mitbringt – dies gilt insbesondere für Katzen und Hunde – sollte rasch Kontakt zum Veterinäramt des Landkreises Gießen aufnehmen, um den Gesundheitsstatus des Tieres zu überprüfen. Eine Bissverletzung sollte grundsätzlich immer und rasch ärztlich untersucht werden.

Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist erreichbar unter Telefon 0641 9390-6200 oder per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de.

Meldeformular Heimtier Landkreis Gießen ausfüllbar

Infoblatt für ukrainische Heimtiere Landkreis Gießen

Ich bin als Frau oder Kind in Not geraten oder habe Gewalt erfahren. Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?

  • Hilfeangebote für Frauen und Kinder_dt_ukr_Kachel_Instagram_1
  • Hilfeangebote für Frauen und Kinder_dt_ukr_Kachel_Instagram_2
  • Hilfeangebote für Frauen und Kinder_dt_ukr_Kachel_Instagram_3
  • Hilfeangebote für Frauen und Kinder_dt_ukr_Kachel_Instagram_4
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  Soziales

Ich benötige soziale Leistungen oder medizinische Versorgung. Wohin kann ich mich wenden?

Sie sind vor dem Krieg aus der Ukraine geflüchtet und wohnen in Stadt Gießen und sind nach 1955 geboren? Dann können Sie beim Jobcenter Gießen Arbeitslosengeld II beantragen, wenn Sie eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten haben und hilfebedürftig sind.

Im Jobcenter Gießen werden im Juni und Juli 2022 täglich drei Sondertermine für 60 Antragstellungen stattfinden, bei denen Dolmetscher und Beratungsfachkräfte Ihnen beim Ausfüllen des Antrags helfen.

Dafür müssen Sie sich anmelden. Das können Sie hier tun. Bitte planen Sie für den Termin rund zwei Stunden ein.
Weitere Informationen finden Sie unter www.jobcenter-giessen.de/ukraine

Ausnahme: Menschen aus der Ukraine, die vor 1955 geboren sind und derzeit schon im Landkreis Gießen (Sozialamt) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, brauchen sich nicht beim Jobcenter zu melden. Denn sie sind im Rentenalter und erhalten andere Leistungen. Der Fachdienst Soziales und Senioren des Landkreises kommt auf diese Personen zu, sie müssen vorerst nichts tun.

Um Sozialleistungen oder Krankenversicherungsschutz zu erhalten, ist allerdings eine Registrierung über die zuständigen Ausländerbehörden nötig.

Bitte gehen Sie so vor:

  1. Buchen Sie hier online einen Termin (Anmeldung: Zuzug aus dem Ausland).
     
  2. Kommen Sie zum Termin ins
    Stadtbüro der Stadt Gießen
    Berliner Platz 1
    35390 Gießen.
    Bei Fragen: stadtbuero@giessen.de
     
  3. Wenden Sie sich mit der Anmeldebestätigung an die Ausländerbehörde der Stadt Gießen. Wir bemühen uns darum, dass Sie direkt im Anschluss hier einen Termin bekommen.
    Sollte dies nicht möglich sein (zu hohe Wartezeit/Terminaufkommen) informieren wir Sie, wie Sie zeitnah einen Termin in der Ausländerbehörde erhalten.
    Kontakt:
    Ausländerbehörde
    Berliner Platz 1, 35390 Gießen
    Tel.: +49 641 306-2280
    E-Mail: auslaenderbehoerde@giessen.de

Bitte beachten Sie! Ab dem 01.06.2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II). Sie müssen auch dann einen Antrag stellen, wenn Sie bis jetzt Asylbewerberleistungen beziehen. Diese enden spätestens zum 31.08.2022.
Informationen finden Sie unter www.jobcenter-giessen.de/ukraine

Wenn ich keinen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz habe. Wohin muss ich mich für soziale Leistungen wenden?

Bitte wenden Sie sich an das

Sozialamt des Landkreises Gießen
Riversplatz 1-9, 35394 Gießen.

Bitte rufen Sie folgende Nummer an:
+49 641-93909591
oder
senden Sie eine E-Mail an asyl@lkgi.de

Ich benötige eine Unterkunft. Wohin kann ich mich wenden?

An den Landkreis Gießen unter der Nummer: 0641-93909591 oder schreiben Sie an GU@lkgi.de 

Ich möchte eine Wohnung mieten. Werden meine Mietkosten übernommen?

Das Jobcenter kann Kosten der Unterkunft für Sie übernehmen, sofern Sie Leistungen nach SGB II bekommen. Dafür muss das Jobcenter aber das Mietangebot sehen und prüfen. Wichtig ist, dass die Wohnung nicht zu teuer sein darf. Einen Vordruck der Mietbescheinigung sowie den Mietkalkulator zur Berechnung der angemessenen Kosten finden Sie hier.

Welche Beratungsmöglichkeiten habe ich in der Stadt Gießen?

Bitte wenden Sie sich an eine Migrationsberatungsstelle:

Sie können die Beratungsstelle beim Diakonischen Werk Gießen montags bis freitags zwischen 8:30 bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 13:00 bis 15:00 Uhr besuchen. Sie benötigen keinen Termin.

Gibt es Personen, die mir helfen und mich unterstützen? Wo finde ich diese Personen?

Es gibt im Moment viele Menschen, dir helfen möchten. Ehrenamtliche Hilfsangebote sammelt und koordiniert das Freiwilligenzentrum für Stadt und Landkreis Gießen e.V.

Ob Sie für sich und Ihren Bedarf hier eine Unterstützung finden, klären Sie bitte dort.

 

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  Gesundheit

Wo bekomme ich ärztliche Hilfe, wenn ich oder mein Kind in Deutschland krank werden? Wer trägt die Kosten für die Behandlung?

Krank? So machen Sie es richtig

Lebensbedrohlich krank? Rettungsdienst rufen (112)

Krank während der regulären Praxissprechzeiten?

Haus- oder Facharzt besuchen

Hier können Sie Ihre Suche nach Fachrichtung (z.B. Hausarzt) und Sprachkenntnisse erweitern.

Krank außerhalb der Praxissprechzeiten? 116117 anrufen oder ÄBD-Zentrale besuchen:

Kinder- und Jugend-ÄBD Gießen
Klinikstraße 33, 35392 Gießen

Öffnungszeiten:
Montag: geschlossen
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 16:00 Uhr - 20:00 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag :16:00 Uhr - 20:00 Uhr
Samstag :09:00 Uhr - 20:00 Uhr
Sonntag :09:00 Uhr - 20:00 Uhr

Feiertage und Brückentage: 09:00 Uhr - 20:00 Uhr

ÄBD Gießen für Erwachsene/ Mittelhessen (Standort Gießen)
Klinikstraße 33, 35392 Gießen

Öffnungszeiten:
Montag: 19:00 Uhr - 00:00 Uhr
Dienstag: 19:00 Uhr - 00:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 Uhr - 00:00 Uhr
Donnerstag: 19:00 Uhr - 00:00 Uhr
Freitag: 14:00 Uhr - 00:00 Uhr
Samstag: 07:00 Uhr - 07:00 Uhr
Sonntag: 07:00 Uhr - 00:00 Uhr

Brückentage: 07:00 Uhr - 07:00 Uhr
Feiertage: 07:00 Uhr - 00:00 Uhr

Zahnschmerzen außerhalb der Praxissprechzeiten? Notdienst der Kassenzahnärztlichen Vereinigung nutzen

Wenn Sie hilfsbedürftig sind, besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wenn Sie an einer akuten Krankheit leiden oder Schmerzen haben, werden die erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln gemäß § 4 Asylbewerberleistungsgesetz gewährt. Darüber hinaus können gemäß § 6 Asylbewerberleistungsgesetz weitere Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind.

Für die ärztlichen Behandlungen benötigen Sie einen Behandlungsschein, wenn Sie Leistungen vom Sozialamt bekommen. Der kann auch nachgereicht werden. Ein Behandlungsschein ist nur für einen Quartal gültig. Für Arzt und Zahnarzt gibt es unterschiedliche Behandlungsscheine.

Um einen Behandlungsschein zu bekommen benötigen Sie diese Schritte:

  • Anmeldung (Stadtbüro, Berliner Platz 1, 35390 Gießen)
  • Registrierung oder Bescheinigung (Ausländerbehörde, Berliner Platz 1, 35390 Gießen)
  • Antrag auf Behandlungsschein (Sozialamt, Riversplatz 1-9, 35394 Gießen)

Sie benötigen eine Krankenversicherung, wenn Sie Leistungen nach SGB II vom Jobcenter beziehen. Die Liste der Krankenkassen wird Ihnen bei Ihrem ersten Termin im
Jobcenter ausgehändigt. Bitte beachten! Krankenschein (Medical Paper) ist dann nicht mehr gültig !

Was kann behandelt werden?

  • Akute Erkrankungen, Schmerzzustände, bestimmte chronische Erkrankungen wie Diabetes, Epilepsie, Herzschwäche, Schilddrüse…
  • Posttraumatische Belastungsstörung
  • Schwangere und Wöchnerinnen (Vorsorge, Entbindung, Hebamme)
  • Impfungen (Impfkalender der STIKO)

Ich oder mein Kind braucht regelmäßig (verschreibungspflichtige) Medikamente. Wo kann ich diese bekommen?

Über den behandelnden Arzt oder Ärztin werden die erforderlichen Medikamente verordnet.

Haus- oder Facharzt suchen

Kann ich bei Bedarf eine psychologische Betreuung erhalten? Wenn ja, wie erhalte ich diese und wer trägt die Kosten?

Ja, Sie können eine kostenlose psychologische Betreuung erhalten. Dazu können Sie unter anderem den Sozialpsychiatrischen Dienst aufsuchen.

Der Sozialpsychiatrische Dienst hilft allen Menschen mit psychischen Erkrankungen. Betroffene und ihre Angehörige können sich dort beraten lassen.

Auch im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes können psychologische Behandlungen übernommen werden. Wenden Sie sich hierfür an das Sozialamt im Landkreis Gießen.

Ich wurde mit dem russischen oder den chinesischen Impfstoffen gegen Corona geimpft. Was soll ich über Impfschutz wissen?

Derzeit gibt es in Deutschland keine allgemeine Impfflicht gegen Corona. Aber Sie können sich kostenlos gegen Corona impfen lassen. Darum bittet die Bundesregierung alle Menschen.

Wenn Sie mit dem russischen oder chinesischen Impfstoff geimpft wurden, benötigen Sie gemäß aktueller Rechtslage eine Impfstoffdosis mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff, um in der EU als geimpft zu gelten.

Die Impfungen sind kostenlos. Corona-Schutzimpfung in Gießen

Im Impfcenter in der Galerie “Neustädter“ in Gießen sind montags bis samstags von 10 bis 20 Uhr Impfungen ohne Termin möglich. Hier stehen in Kürze auch Dolmetscher für die ukrainische Sprache zur Verfügung.
Im Impfcenter sind auch Impfungen für Kinder von fünf bis zwölf Jahren möglich. Kinder werden auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern und nach ärztlicher Risikobewertung geimpft. Empfohlen von der STIKO ist die Impfung für Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen und Personen mit dem Risiko einer schweren COVID-Erkrankung im nahen Umfeld.
Kinder können außerdem bei den Kinderärzt*innen geimpft werden. Sie müssen nicht zwingend Patient*innen in der Praxis sein, um einen Impftermin zu erhalten.

 

Weitere Informationen über das Corona-Virus und die Impfung 

Für welche Krankheiten gibt es Impfpflicht in Deutschland?

In Deutschland gibt es keine allgemeine Impfpflicht und jeder entscheidet selbst, ob er Impfungen für sich oder seine Kinder in Anspruch nimmt. Seit dem 1. März 2020 durch das Maserschutzgesetz gibt es neue Regelungen insbesondere in Kitas und Kindergärten. Bei dieser speziellen Infektionskrankheit wird damit für einige Personengruppen der Nachweis der Impfung oder der Nachweis der Immunität gegen Masern zur Pflicht.

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder, die älter als ein Jahr sind, beim Eintritt in den Kindergarten bzw. in die Schule einen Impfschutz gegen Masern oder eine Masern-Immunität vorweisen müssen. Alle Kinder, die mindestens zwei Jahre alt sind, müssen zwei Masern-Schutzimpfungen oder eine ausreichende Immunität gegen Masern aufweisen. Auch bei der Betreuung durch eine Tagesmutter muss ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen. Gleiches gilt für alle nach 1970 geborenen Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen sowie bei den pädagogischen Angeboten tätig sind.

Außerdem empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) für alle Säuglinge und Kleinkinder eine Grundimmunisierung gegen Polio mit einem 6-fach-Impfstoff, bei dem auch gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis (Keuchhusten), Hib (Haemophilus influenzae Typ b) und Hepatitis B geimpft wird. Infos zu den Impfempfehlungen für Kinder (0-12 Jahre)

Ich bin Schwanger, wo finde ich die Informationen?

Ärzteliste

  Bildung

Ich möchte an einem Integrationskurs/Sprachkurs zum Deutschlernen teilnehmen. Wie und wo kann ich mich anmelden?

Die Bundesregierung hat entschieden, Geflüchteten aus der Ukraine ab sofort Zugang zu den Angeboten der Sprachförderung und Beratung zu gewähren. Das umfasst:

Integrationskurse:

Geflüchtete aus der Ukraine können gem. § 44 Abs. 4 AufenthG auf Antrag durch das BAMF zum Integra-tionskurs zugelassen werden.

Für wen gilt die Öffnung?

Die Öffnung gilt für Personen, die einen vorübergehenden Schutz gem. § 24 AufenthG erhalten.

Auf welcher Rechtsgrundlage erhalten die Menschen den Zugang?

Die Zulassung zum Integrationskurs erfolgt auf der Basis des § 44 Abs. 4 AufenthG.

Wie können die Menschen an einem Integrationskurs teilnehmen?

Die Zulassung zum Integrationskurs ist auf Antrag möglich (diesen finden Sie hier), ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Zuständig sind die Regionalstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Welche das ist und wo Integrationskurse angeboten werden, lässt sich schnell und einfach hier herausfinden: BAMF-Navigation in den Bereichen Asylverfahren und Integration

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

Die Zulassung nach § 44 Abs. 4 AufenthG kann unter Vorlage des gemäß § 24 AufenthG erteilten Aufenthaltstitels erfolgen. Liegt bei Antragstellung noch kein Titel nach § 24 AufenthG vor, kann eine Zulassung auch dann erfolgen, wenn eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 5 AufenthG vorge-legt wird.

Was kostet die Teilnahme am Integrationskurs?

Für Geflüchtete aus der Ukraine ist die Teilnahme am Integrationskurs kostenlos. Die Teilnehmenden werden gemeinsam mit der Zulassung auch automatisch (von Amts wegen) von der Kostenbeitragspflicht befreit. Ein gesonderter Antrag oder weitere Nachweise sind nicht erforderlich.

Wenn Sie Interesse an diesen Kursen haben, wenden Sie sich an die Volkshochschule der Stadt Gießen.

Ab wann und wo kann ich mein Kind für die Schule anmelden?

Alle Kinder ab sechs beziehungsweise sieben Jahren gelten in Deutschland als schulpflichtig und müssen in die Schule gehen.

Für das Stadtgebiet Gießen gilt nach der Anmeldung bei der Meldebehörde folgende Vorgehensweise:

Kinder zwischen 5 (für den Vorlaufkurs) und 10 Jahren werden an der örtlich zuständigen Grundschule angemeldet.

Für Kinder/Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren, die wenig oder kein Deutsch sprechen, gibt es aktuell in folgenden Schulen so genannte Deutsch-Intensiv-Klassen:

Für Jugendliche ab 16 Jahren werden die Deutsch-Intensivklassen eingerichtet an der

 

Bei Fragen zum Schulbesuch können Sie sich per E-Mail an das Staatliche Schulamt Gießen und Vogelsberg wenden:

NDHS.SSA.Giessen@kultus.hessen.de 

Unterstützung für zugewanderte Familien und Flüchtlinge

Ansprechpartnerin im Staatlichen Schulamt Gießen:
Frau Lenka Schneider
Tel.: 0641-20081-474 (mittwochs und freitags)

Wie kann mein Kind zur Schule kommen?

Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine, die aufgrund des Krieges aus ihrem Land geflüchtet sind, können aktuell bis auf weiteres kostenlos alle Busse des öffentlichen Personennahverkehrs im RMV-Tarifgebiet nutzen. Ein Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten nach § 161 HSchG ist nicht zu stellen.

Als Fahrschein gilt das Ausweisdokument. Aufgrund der Verlustgefahr des Dokuments bei Kindern ist es diesen deshalb gestattet eine Kopie des Ausweises mitzuführen, welche von der Schule mit Unterschrift und Schulstempel zu bestätigen ist.

Sollte die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ab einem bestimmten Zeitpunkt enden bzw. aufgehoben werden, kann ein Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten nach § 161  Hess. SchG gestellt werden.

Weitere Informationen zur kostenlosen Nutzung von Bus und Bahn können im Internet unter www.bahn.de/info/helpukraine#de oder www.rmv.de (auch in ukrainischer Sprache) nachgelesen werden.

Welche Möglichkeiten der Kinderbetreuung gibt es und wen kann ich diesbezüglich kontaktieren? Muss ich das bezahlen?

Sie müssen Little Bird benutzen, um für Ihr Kind eine Anfrage für einen Kita- oder Kindertagespflege-Platz abzuschicken. Auf dem Online Portal Little Bird präsentieren sich die Betreuungsanbieter wie Kitas, Tagespflegen und Tageseltern mit ihrem individuellen Online-Profil und Informationen rund um ihr Angebot. Sie können Ihr Kind über das
Portal anmelden. Tageseltern sind eine Alternative zur Kita und bedeutet die Betreuung durch eine qualifizierte Tagesmutter oder einen Tagesvater.

Da die Kosten für den Kitabesuch unterschiedlich ausfallen, informieren Sie sich am besten bei der Kita.

Wenn Sie Hilfe bei der Kita-Anmeldung und Registrierung über Little-Bird benötigen, können Sie das Team "Kita-Einstieg" in Gießen telefonisch oder schriftlich kontaktieren.

Programm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“
Marburger Straße 54, 35396 Gießen
Kita-Einstieg@giessen.de

Ekatherina Doulia 0641 495503-130

Mareike Gerhardt 0641 495503-28

Mark-Philipp Domagala 0641 495503-29

Sie suchen Hilfe für Studierende oder Forschende aus der Ukraine?

Wenden Sie sich an die zentralen Auskunftsstellen der Hochschulen:

ukraine@uni-giessen.de (für die Universität Gießen)

bzw. 

info@thm.de (für die Technische Hochschule).

  Arbeit

Kann ich nach Ankunft in Deutschland gleich arbeiten?

Arbeiten dürfen Sie erst, wenn Ihnen die Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel erteilt hat und aus diesem hervorgeht, dass Sie damit arbeiten können.

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel haben, können Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden.

Kann ich als ukrainischer Kriegsflüchtling in Deutschland in meinem erlernten Beruf arbeiten?

Grundsätzlich ist es mit Zugang zum Arbeitsmarkt möglich, in Deutschland in Ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Manche Berufe sind in Deutschland jedoch reglementiert. Das bedeutet, dass Ihre Qualifikation erst offiziell anerkannt werden muss, bevor Sie Ihren Beruf hier ausüben dürfen. Ob Sie so ein Anerkennungsverfahren durchlaufen müssen, welche Unterlagen Sie dazu benötigen und welche anderen Möglichkeiten Ihnen offenstehen, erfahren Sie in mehreren Sprachen beim Bundesinstitut für Berufsausbildung.

Wie kann ich meine in der Ukraine erworbenen Abschlüsse anerkennen lassen?

Wenn Sie einen ausländischen Schul- oder Berufsabschluss haben, können Sie diesen in Deutschland anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren wird Ihr Abschluss mit einem ähnlichen deutschen Abschluss verglichen. Wenn Ihr Abschluss als gleichwertig anerkannt wird, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Damit haben Sie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Alle Menschen mit einem ausländischen Abschluss haben ein Recht auf dieses Anerkennungserfahren. Weder Ihr Aufenthaltsstatus noch Ihre Staatsbürgerschaft spielen dafür eine Rolle. Sie können sich an die Anerkennungsberatung im IQ Netzwerk Hessen wenden.

Wie kann ich Arbeit finden, wenn geklärt ist, dass ich eine Beschäftigung aufnehmen darf?

Bei der Suche nach einer passenden Arbeit unterstützt Sie Ihre Agentur für Arbeit in Gießen.

Die Agentur für Arbeit berät Sie und unterbreitet Ihnen konkrete Jobangebote. Zusätzlich gibt es ein breites Angebot unterstützender Maßnahmen, etwa die Übernahme von Bewerbungskosten, Coachings oder Lehrgänge. Die Nutzung der Dienstleistungen der Agentur für Arbeit sind für Sie kostenfrei.

 

  • Flyer Bundesagentur für ArbeitPDF-Datei: PDFBeschreibung: Wir beraten Sie zu Arbeit und Ausbildung in Deutschland | Ми консультуємо з питань роботи та здобуття освіти в Німеччині



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