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Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung

Wenn Sie Opfer einer Sexualstraftat geworden sind, lassen Sie sich schnellstmöglich medizinisch versorgen. Jede Vergewaltigung ist ein medizinischer Notfall. Sie können für die Untersuchung und die Beweissicherung das Universitätsklinikum Gießen aufsuchen. Auch wenn sie keine Anzeige erstatten wollen oder die Tat einige Tage her ist, sollten Sie sich untersuchen lassen. Zur reinen Dokumentation von Hämatomen oder anderer Verletzungsmerkmale können Sie auch die Gießener Rechtsmedizin aufsuchen. Sie können sich - auch ohne Azeige zu erstatten - untersuchen und die Befunde erheben lassen. Ist Ihr Kind betroffen oder du bist selber noch minderjährig, kannst du Dich in der Kinderklinik versorgen lassen.

Sollten Sie sofort eine Anzeige erstatten wollen, dann wenden Sie sich direkt an die Polizei.

Projektinformationen über Soforthilfe nach Vergewaltigung in verschiedenen Sprachen:

www.frauennotruf-wetterau.de/de/akutversorgung

Medizinische Behandlung und Spurensicherung bei Vergewaltigung:

Universitätsklinikum - Standort Gießen

Informationen zur medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung auf einen Blick

Wann sollten Sie sich untersuchen lassen?

Sobald es Ihnen möglich ist, denn jede Vergewaltigung ist ein Notfall. Auch wenn Sie keine Anzeige erstatten wollen, lassen Sie sich trotzdem medizinisch versorgen. Wenn es für Sie  möglich ist, verzichten Sie auf das Duschen und Wechseln Ihrer Kleidung, um keine wichtigen Spuren zu zerstören.
Die Versorgung nach einer Vergewaltigung sollte möglichst zeitnah erfolgen (bis zu drei Tage nach der Tat). Zögern Sie nicht, die aufgeführte Klinik zu kontaktieren: auch dann, wenn keine sichtbaren Verletzungen vorliegen. Falls die Vergewaltigung bereits einen Tag zurückliegt, bitten wir Sie, auch wegen der Personalsituation in den Kliniken, dass Sie sich möglichst am Tag anstatt nachts an eine Klinik wenden.

Wenn mehr als drei Tage vergangen sind und Sie eine medizinische Versorgung wünschen, wenden Sie sich an eine gynäkologische Praxis Ihres Vertrauens. Eine Spurensicherung (DNA-Material) ist erfahrungsgemäß nicht (mehr) möglich. Körperliche und seelische Veränderungen und Beschwerden können im Rahmen der ärztlichen Untersuchung in einer Praxis jedoch dokumentiert werden.

Wenn Sie keine medizinische Akutversorgung in Anspruch genommen haben, besteht auch die Möglichkeit, sich im Institut für Rechtsmedizin vorzustellen, wenn Sie an Ihrem Körper Verletzungen feststellen, z.B. Hämatome, die Sie mit der Vergewaltigung in Verbindung bringen. Dort kann dann eine umfassende körperliche Untersuchung auf Verletzungsfolgen und Tatspuren durchgeführt werden.

Kosten

Es können Kosten durch die rechtsmedizinischen Untersuchung entstehen. Darüber werden Sie immer vorher informiert. Sollten zusätzliche Kosten entstehen, wenden Sie sich an das Büro für Frauen- und Gleichberechtigungsfragen der Stadt und die Kosten werden über das Projekt "Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung" getragen. Im Fall einer Strafanzeige können die Kosten auch erstattet werden.

 

Medizinische Untersuchung MIT Spurensicherung

Eine Dokumentation Ihrer Verletzung macht Ihre Angaben zu dem Geschehen überprüfbar. Dies kann für ein strafrechtliches (Anzeige), aber auch zivilrechtliches Vorgehen (Schadenersatz, Schmerzensgeld) von Bedeutung sein. Vielleicht erscheint Ihnen dies alles im Moment nicht so wichtig, dies kann sich im weiteren Verlauf aber ändern. Eine gute Befundung lässt sich nicht nachholen.

Wenn Sie sich für eine Untersuchung mit einer medizinischen vertraulichen Befundsicherung entscheiden, können Spuren und Verletzungen, die durch die Gewalttat an Ihrem Körper verursacht wurden, sichergestellt werden. Wenn Sie sich später doch für eine Anzeige entscheiden, können diese Befunde die Anzeige unterstützen. Die medizinische Untersuchung und Befundung ist auch ohne sichtbare äußere Verletzungen sinnvoll! 
Das Wechseln der Kleidung, deren Reinigung und Duschen zerstört Spuren. Wenn es für Sie möglich ist, duschen Sie nicht vor der Utersuchung.

Benutzte Hygieneartikel (Tampons, Slipeinlagen ...), Unterwäsche können Sie mit in die Klinik nehmen, sie kann mit den anderen Befunden gemeinsam aufbewahrt werden. Durch die Tat beschädigte und beschmutze Kleidung, ggf. Bettwäsche sollten Sie aufbewahren (verpacken Sie diese nicht luftdicht - kein Plastik - verwenden Sie Papiertüten und bewahren Sie die Kleidung an einem sicheren Ort auf).

Keine Patientin und kein Patient mit einem solchen Untersuchungswunsch darf weggeschickt werden! Das ärztliche Handeln ist vor allem der medizinischen Versorgung verpflichtet und nicht an die Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei gebunden. Berichten Sie, was geschehen ist. Nur so kann sich die Ärztin/der Arzt einen Überblick über mögliche Verletzungen und körperliche Folgen verschaffen und Sie umfassend untersuchen und behandeln.
Sie können darum bitten, dass Sie von einer Frau untersucht werden, wenn möglich, wird Ihnen die Klinik diese Bitte erfüllen.

Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt wird von Ihnen mit der Untersuchung beauftragt. Solange Sie dies nicht anders entscheiden, unterlieg die Ärztin/der Arzt der ärztlichen Schweigepflicht.
Somit darf nichts über Ihren Kopf hinweg - oder gegen Ihren Willen - veranlasst werden, auch die Polizei darf nicht ohne Ihre Zustimmung informiert werden! Es besteht keine Anzeigepflicht für die Ärztin/den Arzt.
Niemand darf Sie wegschicken und niemand darf Sie drängen, Beweismittel sicherstellen zu lassen oder eine Anzeige zu erstatten. Lassen Sie sich bei Fragen beraten und entscheiden Sie dann gemeinsam mit der Ärztin/dem Arzt, was Sie zun wollen.

Ablauf der Untersuchung

  • Informationsgespräch
  • körperliche Untersuchung
  • Genitaluntersuchung
  • Spurensicherung am Körper und evtl. fotografische Aufnahme
  • Abklärung von Maßnahmen zu Ihrem gesundheitlichen Schutz (Impfung bei offenen Wunden, desinfizierende Zäpfchen etc.)
  • Sie erhalten bei Bedarf einen Arztbrief für eine notwendige Weiterbehandlung.

Für die Entnahme von Blut und Urin zur Untersuchung auf HIV,Hepatitis (B;C) oder für einen Schwangerschaftstest wird Ihr gesondertes Einverständnis benötigt. Der Abstrich zur Untersuchung auf sexuell übertragbare Erkrankungen sollte zeitnah analysiert werden. Diese Untersuchungen dienen dem Erhalt Ihrer Gesundheit. Bestätigt sich der verdacht auf eine Infektion oder wird weiterer Behandlungsbedarf erkennbar, erhalten Sie einen Arztrief zur notwendigen Weiterbehandlung.

Bei einer durch Sie als Patientin/Patient beauftragten Befundsicherung wird es - aus Kostengründen, aber auch wegen mangelnder ordnungsgemäßer Aufbewahrungsmöglichkeiten - zu einer reduzierten Erfassung und Sicherung von Spuren kommen: Speichel, Haare, DNA-fähiges Material können getrocknet und aufbewahrt werden; Blut und Urin müssen zeitnah und aufwändig im Labor untersucht werden oder in einer aufbereiteten Form tiefgekühlt werden. Das ist nicht überall möglich.
Die für ein evtl. Strafverfolgung wichtigen Spurenträger und Asservate werden ein Jahr aufbewahrt.

Die Ärztin/der Arzt wird - wie auch bei sonstigen Untersuchungen - eine Patient_innen-Akte anlegen, in der alle Ergebnisse und Befunde festgehaltet werden. Diese kann, wenn Sie sich später für eine Anzeige entscheiden, von Nutzen sein. Sie teilen dann der Polizei mit, dass eine Untersuchung durchgeführt wurde und entbinden die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht. Eine Kopie der Unterlagen aus der Patient_innenakte und die Befunde werden in diesem Fall an die Ermittlungsbehörde ausgehändigt.
In einem späteren Verfahren vor Gericht kann die Ärztin/der Arzt als sachverständige/r Zeugin/Zeuge geladen werden.

Wenn Sie keine Anzeige erstatten möchten, werden die Unterlagen über die Befundung in der Patient_innnakte nach Ablauf der üblichen Fristen vernichtet.

Kosten

Die Untersuchungskosten können i.d.R. über die Krankenkasse abgerechnet werden. Sollten weitere Kosten entstehen, werden Sie vor Beginn der Untersuchung/Behandung darüber informiert, so dass Sie zustimmen oder ablehnen können. 

Medizinische Untersuchung OHNE Spurensicherung

Kein Patient und keine Patientin mit einem solchen Untersuchungswunsch darf weggeschickt werden! Das ärztliche Handeln ist vor allem der medizinischen Versorgung verpflichtet und nicht an die Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei gebunden. Berichten Sie, was geschehen ist. Nur so kann sich die Ärztin/der Arzt einen Überblick über mögliche Verletzungen und körperliche Folgen verschaffen und Sie umfassend untersuchen und behandeln.
Sie können darum bitten, dass Sie von einer Frau untersucht werden, wenn möglich, wird Ihnen die Klinik diese Bitte erfüllen.

Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt wird von Ihnen mit der Untersuchung beauftragt. Solange Sie dies nicht anders entscheiden, unterliegt der Arzt/die Ärztin der ärztlichen Schweigepflicht.
Somit darf nichts über Ihren Kopf hinweg - oder gegen Ihren Willen - veranlasst werden, auch die Polizei darf nicht informiert werden! Es besteht keine Anzeigepflicht für die Ärztin/den Arzt.
Niemand darf Sie wegschicken, niemand darf Sie drängen Beweismittel sicherstellen zu lassen oder eine Anzeige zu erstatten. Lassen Sie sich bei Fragen beraten und entscheiden Sie gemeinsam mit der Ärztin/dem Arzt, was Sie tun wollen.

Ablauf der Untersuchung

  • Informationsgespräch
  • körperliche Untersuchung
  • Genitaluntersuchung
  • Abklärung von Maßnahmen zu Ihrem gesundheitlichen Schutz (Impfung bei offenen Wunden, desinfizierende Zäpfchen etc.)
  • Sie erhalten bei Bedarf einen Arztbrief für eine notwendige Weiterbehandlung

Für die Entnahme von Blut und Urin zur Untersuchung auf HIV, Hepatitis (B; C) oder einen Schwangerschaftstest wird Ihr gesondertes Einverständnis benötigt. Der Abstrich zur Untersuchung auf sexuell übertragbare Erkrankungen sollte zeitnah analysiert werden. Diese Untersuchungen dienen dem Erhalt Ihrer Gesundheit. Bestätigt sich der Verdacht auf eine Infektion oder wird weiterer Behandlungsbedarf erkennbar, erhalten Sie einen Arztbrief zur notwendigen Weiterbehandlung.

Kosten

Die Untersuchngskosten können i.d.R. über die Krankenkasse abgerechnet werden und ist somit für Sie kostenfrei. Sollten weitere Kosten entstehen, werden Sie vor Beginn der Untersuchung/Behandlung darüber informiert, so dass Sie zustimmen oder ablehnen können.

Mögliche Schwangerschaft – Pille danach

Besteht aufgrund einer Vergewaltigung die Möglichkeit einer ungewollten Schwangerschaft, so können Sie die "Pille danach" so früh wie möglich, je nach Präparat bis zu 72 Stunden, zum Teil auch bis zu 120 Stunden nach der Tat,  einnehmen. Sie ist rezeptfrei in den Apotheken erhältlich. Für Frauen bis einschließlich 21 Jahre besteht die Möglichkeit, gegen Vorlage eines ärztlichen Rezepts die „Pille danach“ kostenfrei zu erhalten. Ab 18 Jahren fällt eine Rezeptgebühr von 5 € an.

Die Pille danach kann Sie vor einer ungewollten Schwangerschaft schützen, je früher Sie sie einnehmen, desto sicherer die Wirkung. Der Eisprung wird verhindert oder verzögert. Es steht Ihnen frei, über welche Apotheke Sie die Medikamente erwerben.  Wenn Sie die Kosten für die Medikamente nicht selber tragen können, wenden Sie sich an die Apotheke am Ludwigsplatz. Im Falle der Dringlichkeit außerhalb der Öffnungszeiten der Apotheke am Ludwigsplatz können Sie auch jede andere Apotheke aufsuchen.

Bei Minderjährigen: Die „Pille danach“ ist ein Verhütungsmittel und darf daher ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten an Minderjährige gegeben werden. Für unter Vierzehnjährige ist dies nicht möglich.

Im Falle des Eintretens einer Schwangerschaft kann bis zur neunten Schwangerschaftswoche (nach der letzten Periode) ein medikamentös indizierter Schwangerschaftsabbruch mit Mifegyne® erfolgen. Die Verordnung erfolgt über dafür zugelassene niedergelassene Gynäkologinnen/Gynäkologen.

Kommt es zu einer Schwangerschaft aufgrund einer Vergewaltigung, kann im Rahmen der üblichen Fristen ein Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer kriminologischen Indikation vorgenommen werden.

Sexuell übertragbare Krankheiten

Wenn Sie aufgrund des Vorgefallenen befürchten, sich mit HIV oder Hepatitis (B+C) infiziert zu haben, können Sie sich umgehend (auch nachts und am Wochenende) an die

Notaufnahme des Universitätsklinikums in Gießen

Klinikstr. 33
35392 Gießen
Telefon: 0641 98557900

oder direkt an die Infektiologie der Universitätsklinik in Gießen wenden.

Kontaktieren Sie die Infektiologie. Anmeldung erfolgt über die:

Leitzentrale der Infektiologischen Ambulanz
Klinikstraße 33, Ebene 0
35392 Gießen
Telefon 0641 985-57050

Außerhalb der Ambulanzzeiten wenden Sie sich bitte an 
Station 4.3 (Infektionsstation 15) 
Klinikstraße 33, Ebene 4
35392 Gießen
Telefon 0641 985-51430 oder 0641 985-51439

oder in dringenden Notfällen an die

Notaufnahmestation der Medizinischen Klinik
Klinikstraße 33
35392 Gießen
Telefon 0641 985-57900

An Werktagen (Montag bis Freitag) können Sie sich ebenfalls ohne Termin an das Infektiologikum (ein überregionales Zentrum für Infektionsmedizin in Frankfurt am Main) wenden:

Infektiologikum
Stresemannallee 3 - 60596 Frankfurt am Main - Telefon 069 69597230
www.infektiologikum.de

Der Anteil mit HIV und infektiöser Hepatitis infizierten Personen an der allgemeinen Bevölkerung in Deutschland ist relativ gering, die Gefahr einer Ansteckung in der Regel nicht hoch. Bei einem sexuellen Kontakt mit Risikoträgern oder während eines Auslandsaufenthaltes kann das anders aussehen.

Gegen eine mögliche Hepatitis-B-Infektion kann bei nicht ausreichendem Impfschutz eine Simultanimpfung gegeben werden (beachten Sie die Folgetermine für die Impfung!). Die Kosten für diesen Schutz müssen Sie gegebenenfalls selbst tragen.

Bei einem starken Verdacht auf eine mögliche HIV-Infizierung kann eine Anfangsmedikation von HIV-PEP (Postexpositionsprophylaxe) gegeben werden. Der Verdacht sollte dann baldmöglichst (am nächsten möglichen Werktag!!!) mit der nächsten Fachambulanz oder einer spezialisierten Praxis für Infektiologie geklärt werden. Dort wird mit Ihnen besprochen, ob die Behandlung fortgesetzt werden sollte. Eine Kontaktaufnahme ist ohne Terminvereinbarung möglich. Nicht immer ist die Kostenzusage der Krankenkassen gegeben.
Weitere Adressen außerhalb von Gießen erhalten Sie auch bei der Telefonberatung der Aidshilfe unter 0180 3319411.

 

 

Dieses Projekt wird unterstützt durch:

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