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Frauenbüros in den Kommunen

Nr. 99107037000000

Die kommunalen Frauenbüros erfüllen den gesetzlichen Auftrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Sie

  • sind Servicestellen für Frauen und Mädchen
  • entwickeln frauenpolitische Konzepte
  • sichern Qualitätsstandards in der Fraueninfrastruktur
  • nehmen auf vielen Ebenen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte wahr
  • sind "Trägerinnen öffentlicher Belange" und geben Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen des Landes ab
  • stellen Öffentlichkeit für frauenpolitische Themen her
  • initiieren und unterstützen Fraueneinrichtungen
  • sind Anlaufstellen für Bürgerinnen in Gemeinden, Städten und Landkreisen sowie weibliche Beschäftigte in der Verwaltung

An wen muss ich mich wenden?

An Ihr örtliches Frauenbüro.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Hessischer Frauenbüros – LAG – hat in ihrem Internetauftritt eine Landkarte eingestellt, in der Sie die Frauenbüros finden, die Mitglied der LAG sind:

Was sollte ich noch wissen?

Die Frauenbeauftragten und Frauenbüros nach der Hessischen  Gemeindeordnung (HGO), der Hessischen Landkreisordnung (HKO) sind in der Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros (LAG) zusammengeschlossen. Nähere Informationen finden Sie im Internetauftritt der LAG.

Umfassende Informationen zum Thema „Chancengleichheit und Gender Mainstreaming“ finden Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration

Zusatzinformation

Das Büro für Frauen und Gleichberechtigung der Stadt Gießen versteht sich darüber hinaus als Anlaufstelle für alle Menschen, die sich aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer sexuellen Identität diskriminiert fühlen. Sie können sich ebenfalls an das Büro für Frauen und Gleichberechtigung wenden.

Seiten des Gießener Büros für Frauen- und Gleichberechtigungsfragen

 

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