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Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

Nr. 99115004001003

Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:

  • Vor- und Familiennamen,
  • Doktorgrad,
  • derzeitige Anschrift.

Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.

Voraussetzungen

Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen gebühren nach  Ziffer 425 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) in der jeweils gültigen Fassung an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.

Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

Anträge / Formulare

In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

Online-Dienste

Bemerkungen

Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

Online-Terminvereinbarung im Stadtbüro

Wichtige Hinweise zur Online-Terminvereinbarung

  • Zu den Terminen muss immer ein Ausweisdokument mitgebracht werden: z. B. Personalausweis, Reisepass oder nationaler Pass mit Aufenthaltstitel (nur der Aufenthaltstitel reicht nicht aus!).

  • Alle Gebühren sind direkt bei Antragstellung zu zahlen (bar oder mit EC-/Kreditkarten).

  • Termine sind nicht nötig, wenn Sie Ihren Personalausweis/Reisepass abholen oder Fundsachen abgeben wollen. Auch der Freistellungsantrag für die Rundfunkbeiträge und der Kauf von Müllsäcken oder ähnlichem ist ohne Termin möglich.

  • Alle Unterlagen, Urkunden und ähnliches sind im Original mitzubringen.

  • Sonstige Pass-/Meldeangelegenheiten sind z. B. die Aktivierung der Online-Funktion des Personalausweises oder die PIN-Änderung, die Eintragung einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre oder die Auskunft über die Steuer-ID. Auch wenn Sie Ihr Anliegen sonst nicht einordnen können, buchen Sie bitte unter diesem Punkt.

  • Wenn Sie sich in Gießen anmelden oder ummelden wollen, müssen Sie keine extra Abmeldung buchen. Dies erfolgt durch das System automatisch. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder die Nebenwohnung abmelden wollen.

  • Eine An- oder Ummeldung kann erst nach Einzug erfolgen!

 

Sollten Sie Probleme bei der Buchung oder zusätzliche Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte per Mail an stadtbuero@giessen.de.

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