Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Sozialhilfe)
Die Leistung umfasst Beratung und persönliche Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer Angehörigen, insbesondere:
- Hilfe zur Erhaltung einer Wohnung
- Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnmöglichkeit
- Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags
- Hilfe bei gewaltgeprägten Lebensumständen
- Hilfe für Strafgefangene (befristete Mietübernahme während der Haft)
- Hilfe bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (Haftanstalt, Therapieeinrichtung, Einrichtung der Jugendhilfe)
- Beratung bei der Schuldenregulierung und beim Umgang mit Finanzen.
Die Beratung erfolgt als persönliche Hilfe einkommens- und vermögensunabhängig.
Diese Hilfe wird auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II erbracht.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
Digitale Services bewerten
Wie nutzerfreundlich sind digitale Verwaltungsangebote wirklich? Der bundesweite Nutzerklima-Test 2026 gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die Online-Services ihrer Stadt zu bewerten. In einer etwa siebenminütigen, anonymen Umfrage werden Erfahrungen mit digitalen Angeboten wie Terminbuchungen oder Online-Anträgen abgefragt. Ziel ist es, ein systematisches und vergleichbares Stimmungsbild zur Nutzerfreundlichkeit digitaler Verwaltungsservices zu erhalten, Stärken und Verbesserungsbedarf zu identifizieren und die Ergebnisse in einem bundesweiten Vergleich der teilnehmenden Städte sichtbar zu machen.
Die Stadt Gießen erhofft sich, durch die Teilnahme einiger Gießener Bürgerinnen und Bürger ein Stimmungsbild zu ihren digitalen Angeboten zu erhalten. Nur Städte, die bei der Umfrage eine Mindestteilnehmerzahl erreichen, werden in einem bundesweiten Ranking gelistet.
Die Teilnahme dauert etwa sieben Minuten und alle Antworten werden anonym ausgewertet. Mitmachen können alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren. Die Umfrage läuft noch bis zum 30. April 2026.