Fäkalien und flüssige Abfälle; Annahme / Grubenleerung
Annahme und Behandlung von flüssigen Abfällen
In der Abwasserreinigungsanlage Gießen werden flüssige Abfälle, die nicht in die Kanalisation eingeleitet werden können/dürfen, angenommen und mechanisch, biologisch oder ggf. in chemischen Verfahrensstufen gereinigt, damit sie die öffentlichen Gewässer nicht gefährden.
Wir nehmen folgende flüssige Abfälle an:
- Hausklärgrubeninhalte
- Inhalte aus Fett- und Stärkeabscheidern
- Sickerwasser, z.B. von Mülldeponien oder Kompostanlagen
- hochbelastete biologisch abbaubare Produktionsabwässer, z.B. Brennschlempe, Rückstände von Getränke-, Milch-, und Lebensmittelbetrieben
- flüssige Klärschlämme, z.B. Rückstände von Deponiewasserbehandlungsanlagen, bei Prozessstörungen anderer Klärwerke aus dem Umland
- Inhalte aus Mobil- und Campingtoiletten
- in geringen Mengen überlagerte Getränke und flüssige Nahrungsmittel
Im Klärwerk Gießen werden grundsätzlich nicht angenommen:
- tierische Abfallstoffe (Jauche, Gülle, Mist)
- Abfallstoffe aus Schlachtereien (Blut, Panseninhalte, Därme)
- Altöl, Bremsflüssigkeit, Kühlerfrostschutz, Batteriesäure
- Lacke, Verdünnungen, Dispersionsfarben, Beiz- und Bleichflüssigkeiten
- Giftstoffe, z.B. Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel
- flüssige Sonderabfälle sowie nicht bzw. schwer abbaubare Produktionsabwasser
Für weitere Auskünfte und Terminabsprachen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Klärwerks.
(Siehe auch gewerbliche Sondereinleitungen und Sondereinleitungen bei Fassadenreinigungen)
Grubenleerung
Informationen zur Grubenleerung auf den Seiten des MWB - Mittelhessische Wasserbetriebe: