Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte beantragen
Das Land Hessen fördert die Begründung von Ausbildungsverhält-nissen mit Benachteiligten, die in anerkannten Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) bei Unternehmen, Verwaltungen und sonstigen Ausbildungseinrich-tungen ausgebildet werden.
Eine Berufsausbildung im Bereich der Altenpflegehilfe und Alten-pflege wird ebenfalls bezuschusst.
Ansprechpunkt
Regierungspräsidium Kassel
Voraussetzungen
Die zur Förderung anstehenden Auszubildenden
- haben maximal einen Hauptschulabschluss
- müssen bei Ausbildungsbeginn mit Hauptwohnsitz in Hes-sen gemeldet sein
- dürfen mit dem Antragsteller/Gesellschafter oder den An-tragstellern/Gesellschaftern nicht verheiratet oder im ersten oder zweiten Grad verwandt sein
- dürfen noch keine andere abgeschlossene Berufsausbil-dung nach Berufsbildungsgesetz (BbiG) und Handwerks-ordnung (HWO) haben
- beginnen ihre Ausbildung im Antragsjahr
Förderungswürdige Auszubildende sind insbesondere
- Abgehende aus Förderschulen und ehemalige Förderschü-ler/innen sowie Personen mit Problemen, die ihre Leistungs-fähigkeit einschränken
- junge Menschen in der Nähe einer anerkannten Lernbehinde-rung
- sonstige Benachteiligte, denen im Rahmen vorrangiger Leis-tungsgesetze oder Programme nicht zur Einmündung in ei-ne betriebliche Ausbildung verholfen werden kann
- Asylbewerber/innen mit guter Bleibeperspektive
Erforderliche Unterlagen
Die Zugehörigkeit zur Zielgruppe bzw. die Benachteiligung muss in geeigneter Form nachgewiesen werden, z.B. durch:
o das Abgangszeugnis einer Förderschule
o eine Bestätigung der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters
o ein ärztliches Attest
o eine Bescheinigung der Schule / Familienbetreuer / Sozial-arbeiter etc.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Antragsfrist: Vor Abschluss des Ausbildungsvertrages
Bearbeitungsdauer
- 4 — 6 Woche(n)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Ein Ausbildungsverhältnis kann mit einem Zuschuss in Höhe von 2.000,00 EUR pro Ausbildungsjahr, insgesamt jedoch mit höchstens 7.000,00 EUR bei einer dreieinhalbjährigen Ausbildung gefördert werden.
Für Ausbildungsverhältnisse, die während der Probezeit aufgelöst werden, besteht kein Zuwendungsanspruch.
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses müssen vor Abschluss des Ausbildungsvertrags schriftlich/elektronisch beim
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 57
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
eingegangen sein.
Förderzusagen können nur im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erteilt werden. Die Reihenfolge des Antragseingangs ist maßgebend!