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Förderprogramm - Digitalisierung in ambulanter medizinischer und pflegerischer Versorgung

Das neue Landesförderprogramm DIGI-Ambulant stößt auf großes Interesse. Im vergangenen Herbst hatte die Landesregierung angekündigt, ambulante Pflegedienste, Geburtshäuser, freiberuflich tätige Hebammen und niedergelassene Ärzt*innen, Zahnärzt*innen sowie Psychotherapeut*innen mit jeweils bis zu 6.000 Euro bei der Anschaffung von Hard- und Software zu unterstützen.

Bis jetzt haben bereits 45 Hebammen, 51 niedergelassene Ärzt*innen und zwölf ambulante Pflegedienste einen entsprechenden Bewilligungsbescheid erhalten. „Die große Nachfrage zeigt, dass unser Unterstützungsangebot wichtig ist, damit die ambulanten medizinischen und pflegerischen Dienstleister*innen sich zukunftssicher aufstellen und zeitgemäße medizinische und pflegerische Versorgung anbieten können. Die Mittel werden auf vielfältige Art genutzt – so profitieren die Patient*innen z.B. von Angeboten wie Online-Terminvergaben oder Videosprechstunden“, sagt Gesundheitsminister Kai Klose.


„Digitalisierung kann einen wichtigen Beitrag leisten, die gesamte gesundheitliche Versorgung zu verbessern – auch im ländlichen Raum. Damit dies erreicht werden kann, müssen auch Leistungserbringerinnen und -erbringer in die Lage versetzt werden, den technischen Fortschritt mitzugehen. Dies soll durch die Förderung mit Mitteln aus der Digitalmilliarde unterstützt werden“, sagte Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus.

Für dieses Jahr plant das Land drei Förderaufrufe. Auf www.wibank.de/wibank/digital-zuschuss/bewerbung-digi-zuschuss-20230426 können Sie sich zum ersten Förderaufruf am 26.04.2023, ab 09:00 Uhr, für die Antragstellung bewerben. (Dieser anzuklickende Link wird erst am 26.04.2023 um 09:00 Uhr für 48 Stunden freigeschaltet!). Bitte beachten Sie, die neueste Version Ihres Internet-Browsers zu verwenden.

weitere Informationen zur Bewerbung

24.03.2023 
Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration 

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