Wichtige Infos der Ausländer·behörde
Die Ausländer·behörde ist ein Amt.
Das Amt kümmert sich um Menschen aus anderen Ländern.
Sie wollen mit uns sprechen?
Dann müssen Sie vorher einen Termin machen.
Hier finden Sie Infos und Regeln zu den Themen:
Ich habe einen neuen Pass bekommen.
Ich möchte die Niederlassungs·erlaubnis in den neuen Pass übertragen lassen.
Was muss ich dafür machen?
Sie bekommen einen Brief.
In dem Brief steht:
Ihr Pass ist bald ungültig.
Das heißt:
Sie können den Pass bald nicht mehr benutzen.
Vielleicht ist Ihr Pass schon ungültig.
Dann bekommen Sie den Brief zuerst.
Vielleicht wird Ihr Pass erst später ungültig.
Dann bekommen Sie den Brief später.
Für den Eintrag der Niederlassungs·erlaubnis müssen Sie einen Termin machen.
Sie können den Termin im Service·büro machen.
Oder Sie schreiben eine E-Mail an: auslaenderbehoerde@giessen.de.
Sie haben Ihren elektronischen Aufenthalts·titel verloren?
Dann müssen Sie das der Ausländer·behörde sagen.
Schreiben Sie bitte eine E-Mail an auslaenderbehoerde@giessen.de.
In die E-Mail schreiben Sie bitte:
- Ihren Namen
- Ihr Geburts·datum
- Ihre Adresse in Gießen.
Dann schreiben Sie bitte auch:
Wie haben Sie den Aufenthalts·titel verloren?
Vielleicht haben Sie schon einen neuen Pass.
Dann schicken Sie bitte eine Kopie von dem Pass mit.
Sie können die Unterlagen auch in den Brief·kasten von der Stadt·verwaltung werfen.
Die Adresse ist: Berliner Platz 1 in 35390 Gießen.
Oder Sie schicken die Unterlagen per Post an diese Adresse.
Vielleicht ist Ihr elektronischer Aufenthalts·titel gestohlen worden.
Dann müssen Sie zur Polizei gehen.
Sie müssen der Polizei sagen:
Mein elektronischer Aufenthalts·titel ist gestohlen worden.
Das Fach·wort ist: Anzeige machen.
Sie bekommen dann ein Papier von der Polizei.
Das Papier heißt: Anzeige.
Sie müssen das Papier an die Ausländer·behörde schicken.
Dann bekommen Sie ein neues Papier von der Ausländer·behörde.
Das neue Papier heißt: Bescheinigung über den rechtmäßigen Aufenthalt.
Meine Aufenthalts·erlaubnis ist abgelaufen.
Oder meine Aufenthalts·erlaubnis läuft bald ab.
Was soll ich tun?
Dann bekommen Sie einen Brief von der Ausländer·behörde.
Das ist etwa 2 Monate vor dem Ende von Ihrer Aufenthalts·erlaubnis.
In dem Brief steht:
- Diese Unterlagen brauchen Sie für die Verlängerung
- Ein Antrag für die Verlängerung.
Sie müssen die Unterlagen in 2 Wochen an die Ausländer·behörde schicken.
Die Adresse ist:
Berliner Platz 1
35390 Gießen
Sie können die Unterlagen auch in den Brief·kasten am Rathaus werfen.
Die Ausländer·behörde prüft dann Ihren Antrag.
Sie bekommen dann einen Termin.
Bei dem Termin müssen Sie Ihre biometrischen Daten abgeben.
Und Sie müssen dafür Geld bezahlen.
Sie wollen zu einem anderen Arbeit·geber wechseln?
Das heißt:
Sie wollen bei einer anderen Firma arbeiten.
Was können Sie dann tun?
Sie brauchen die Stellen·beschreibung von Ihrem neuen Arbeit·geber.
Wir schicken Ihnen ein Formular für die Stellen·beschreibung.
Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist: auslaenderbehoerde@giessen.de
Sie können das Formular hier auch selbst herunter·laden:
Formular für die Stellen·beschreibung
Sie oder Ihr Arbeit·geber füllen das Formular aus.
Dann schicken Sie uns das Formular per E-Mail zurück.
Die E-Mail-Adresse ist: auslaenderbehoerde@giessen.de
Oder Sie werfen das Formular in den Brief·kasten am Rathaus.
Die Adresse ist:
Berliner Platz 1
35390 Gießen
Sie haben einen elektronischen Aufenthalts·titel gemacht.
Wie können Sie den elektronischen Aufenthalts·titel bekommen?
Bitte schreiben Sie eine E-Mail an auslaenderbehoerde@giessen.de.
Sie können dann einen Termin machen.
Sie können dann die Sachen abholen.
Meine Duldung ist bald zu Ende.
Oder meine Duldung ist schon zu Ende.
Was kann ich jetzt machen?
Sie haben einen Brief bekommen.
In dem Brief steht ein Termin.
Bitte bringen Sie den Brief mit.
Dann wird die Verlängerung gemacht.
Die Duldung ist nur für eine bestimmte Zeit gültig.
Ihre Duldung ist jetzt immer bis Freitag gültig.
Sie müssen die Duldung dann am Freitag abgeben.
Das können Sie von 8:00 Uhr morgens bis 10:00 Uhr morgens machen.
Sie geben die Duldung bei der Info für Aufenthalts·recht und Integration ab.
Am nächsten Mittwoch bekommen Sie die verlängerte Duldung zurück.
Das können Sie von 8:00 Uhr morgens bis 10:00 Uhr morgens machen.
Sie bekommen die verlängerte Duldung bei der Info für Aufenthalts·recht und Integration.
Meine Aufenthalts·gestattung ist bald zu Ende.
Oder meine Aufenthalts·gestattung ist schon zu Ende.
Was kann ich machen?
Sie haben einen Brief bekommen.
In dem Brief steht ein Termin.
Bitte bringen Sie den Brief mit zu dem Termin.
Die Aufenthalts·gestattung ist nur für eine bestimmte Zeit gültig.
Ihre Aufenthalts·gestattung ist jetzt immer bis Freitag gültig.
Sie müssen die Aufenthalts·gestattung dann am Freitag abgeben.
Sie können die Aufenthalts·gestattung von 8:00 Uhr morgens bis 10:00 Uhr morgens abgeben.
Sie geben die Aufenthalts·gestattung bei der Info für Aufenthalts·recht und Integration ab.
Sie bekommen die verlängerte Aufenthalts·gestattung am nächsten Mittwoch zurück.
Sie können die verlängerte Aufenthalts·gestattung von 8:00 Uhr morgens bis 10:00 Uhr morgens abholen.
Sie holen die verlängerte Aufenthalts·gestattung bei der Info für Aufenthalts·recht und Integration ab.
Kann ich einen Antrag auf Einbürgerung machen?
Sie wollen einen Antrag auf Einbürgerung machen?
Dann können Sie eine Beratung bekommen.
Die Beratung ist online.
Sie müssen dafür eine E-Mail an die Ausländer·behörde schicken.
Die E-Mail-Adresse ist: auslaenderbehoerde@giessen.de
In der E-Mail müssen Sie schreiben:
- Ihren Namen
- Ihre Adresse
- dass Sie einen Antrag auf Einbürgerung machen wollen.
Wie kann ich eine Verpflichtungs·erklärung abgeben?
Sie können eine Verpflichtungs·erklärung über den Online·service abgeben.
Klicken Sie dafür auf den Link:
Online·service Verpflichtungs·erklärung
Sie können auch eine E-Mail an die Ausländer·behörde schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist: auslaenderbehoerde@giessen.de
Bitte schreiben Sie in die E-Mail:
- Warum wollen Sie eine Verpflichtungs·erklärung machen?
Zum Beispiel:
- für einen Besuch
- für eine Hochzeit
- für ein Studium.
Bitte schreiben Sie auch:
- Ihren Vorname und Nachname
- Ihre Adresse.
Sie können uns auch Ihre Handy·nummer geben.
Dann rufen wir Sie an.
Die Ausländer·behörde ist geschlossen.
Wie können Sie trotzdem Kontakt mit der Ausländer·behörde aufnehmen?
Sie können eine E-Mail schreiben an:
auslaenderbehoerde@giessen.de