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Brauchtumsfeuer

Das Brauchtumsfeuer, also z. B. ein Osterfeuer, muss von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Hierfür muss ein Antrag mit dem Ort, der Zeit und Dauer des Feuers sowie auch dem verwendeten Material und Menge zu stellen. Weiterhin muss die geplante Höhe und der Durchmesser des Feuers sowie die Abstände zu schutzwürdigen Einrichtungen und die geplanten Brandschutzmaßnahmen angegeben werden.

Die Höhe und der Durchmesser von Brauchtumsfeuern ist auf 2 m beschränkt. In Einzelfällen kann die Genehmigung hiervon abweichen.

Die Verantwortlichen sind für alle Schäden, die in Zusammenhang mit dem Feuer verursacht werden, haftbar.

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