Rathaus

Seiteninhalt
28.04.2021

Kinder- und Jugendsportförderung wird erhöht

Magistratsbeschluss zur Gießener Sportförderrichtlinie

Die Kinder- und Jugendarbeit in Gießener Sportvereinen soll künftig stärker gefördert werden. Dafür hat der Magistrat die Sportförderrichtlinien angepasst: So erhalten Vereine, die im Landessportbund organisiert sind und mehr als 10 Kinder unter ihren Mitgliedern haben, künftig 10 Euro pro Kind für ihre Kinder- und Jugendarbeit. Bislang waren es 7,50 Euro.

Im vergangenen Jahr 2020 haben 26 Gießener Sportvereine für insgesamt 4.803 Kinder und Jugendliche eine Sportförderung von insgesamt 36.022.50 € erhalten. Mit der nun beschlossenen Erhöhung werden 25% mehr Fördergelder für die Vereine möglich sein.

Oberbürgermeisterin und Sportdezernentin Dietlind Grabe-Bolz begründete den Vorstoß: „Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, unter der die Vereine und ihre Kinder und Jugendlichen sehr leiden, wollen wir damit verlässlich Unterstützung geben. Sportangebote im Verein sind für die jungen Menschen enorm wichtig: Sport-, Spiel- und Bewegungsangebote unterstützen nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Persönlichkeitsentwicklung. Hier kann Gemeinschaft erlebt werden, hier werden auch sportliche Werte wie Toleranz und Fairness vermittelt. Ich danke allen Vereinen, die Kinder und Jugendlichen die Chance geben, das zu erfahren. Auch wenn es derzeit schwierig ist: Sie werden weiter gebraucht. Wir werden Sie dabei unterstützen.“

Durch die Anhebung der Mittel bei der Sportförderung im Jahr 2021 von 340.000 Euro (2020) auf insgesamt 370.000 € werden Gießener Sportvereine auch bei anderen Aufgaben finanziell besser ausgestattet werden können.

Auf der Grundlage der Gießener Sportförderrichtlinie können die städtischen Sportvereine neben der Kinder- und Jugendarbeit auch Anträge auf finanzielle Zuschüsse für folgende Themenfelder stellen:

  • Betriebskosten inkl. Instandsetzungs-/Sanierungsarbeiten vereinseigener Sportstätten
  • Zuschuss für angemietete/gepachtete Sportanlagen
  • überregional bedeutsame Sportveranstaltungen
  • Kauf von Sportgeräten
  • Fahrtkosten zu nationalen und internationalen Meisterschaften
  • Übungsleiter*innen (gemäß LSBH-Förderkriterien)

 

Mehr Infos und demnächst auch die aktualisierte Sportförderrichtlinie finden Sie hier

Beratungen und weiterführende Informationen erhalten die städtischen Sportvereine beim Gießener Sportamt: per Mail: sportamt@giessen.de oder per Telefon: 0641 306-1704.

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.