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Grundstücksvermessung

Leistungsbeschreibung

Das Stadtvermessungsamt Gießen ist bezüglich der Grundstücke, die im Eigentum der Stadt Gießen stehen oder die von ihr erworben werden sollen, sowie in den von ihr geleiteten hoheitlichen Verfahren befugt, Katastervermessungen auszuführen. Dazu zählen auch Grenzfeststellungen oder Grenzanzeigen.

Welche Unterlagen werden benötigt

Welche Unterlagen werden benötigt

Die erforderlichen Unterlagen ("Zahlennachweise") werden vom Stadtvermessungsamt beschafft.

Gebühren

Gebühren

Die Kosten richten sich nach dem wirtschaftlichen Vorteil für den Kunden und dem Zeitaufwand. Sie werden nach der Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen berechnet.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

  • Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG), sowie die auf dessen Grundlage erlassenen Ausführungsregelungen des Landes Hessen
  • Die aktuelle Kostenordnung kann hier heruntergeladen werden.

Was sollte ich noch wissen

Was sollte ich noch wissen

Rein private Grundstücksvermessungen darf das Stadtvermessungsamt aus rechtlichen Gründen nicht vornehmen.

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