Kulturförderung aus dem Etat der Stadt Gießen
Für die Förderung von Initiativen im Kulturbereich gibt es in Gießen Föderrichtlinien (PDF, 70 KB).
Wenden Sie sich rechtzeitig an das Kulturamt, wenn Sie eine Veranstaltung planen!
Welche Unterlagen werden benötigt?
Anträge auf Fördermittel aus dem Kulturetat der Stadt Gießen können "formlos" gestellt werden, aber auch dafür gelten bestimmte Regeln. Die Förderpraxis der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass zum Teil erhebliche Unsicherheiten bei vielen Kulturschaffenden bestehen, wie ein solcher "formloser" Antrag aussehen und welche Angaben er enthalten soll. Für "alte Hasen" ist es kein Problem, einen solchen Antrag zu stellen. Für viele andere trifft dies jedoch nicht zu. Insbesondere für diesen Personenkreis wurde ein Antragsformular entwickelt, das die zu berücksichtigenden Punkte enthält.
Ihren ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte an das Kulturamt, das sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Download des Antrags:
Was sollte ich noch wissen?
Förderungen und Zuschüsse für kulturelle Zwecke sind freiwillige Leistungen der Universitätsstadt Gießen. Es gibt keinen Anspruch auf Fröderung bestimmter kultureller Aktivitäten durch die Stadt.