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Aktuelle Bauleitplanverfahren

Für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen ist ein förmliches Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Dieses umfasst u. a. die Beteiligung der "Öffentlichkeit", d. h. der Bürgerinnen und Bürger (gem. § 3 BauGB) sowie der "Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange" (gem. § 4 BauGB).

Im Rahmen dieser Beteiligungsverfahren sind die "Öffentlichkeit" sowie die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange dazu aufgerufen, ihre Stellungnahmen und Anregungen zur Planung vorzubringen, um eine ausreichende Berücksichtigung aller das Plangebiet berührenden Aspekte zu gewährleisten. Die Beteiligungsverfahren schaffen somit die Voraussetzung für eine umfassende und gerechte Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen, über die die Stadtverordnetenversammlung entscheidet.

Sie haben auf dieser Seite die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen aktueller Bauleitplanverfahren zu nehmen. Alle hier abgelegten Bebauungspläne der Universitätsstadt Gießen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit dem Stadtplanungsamt.

Während des Beteiligungszeitraumes können Sie uns zu den Planungen Anregungen und Hinweise mitteilen. Dies kann auch mit Hilfe eines der nachfolgenden Antwortformulare erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Eintragungen in dem Formular nicht gespeichert werden können. Drucken Sie bitte daher das Formular aus und senden es unterschrieben auf dem Postweg oder als Fax an das Stadtplanungsamt.

 


Derzeit liegen keine aktuellen Bauleitplanverfahren vor.

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