Stadtplanungsamt
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Aufgaben des Stadtplanungsamts
Aufgaben des Stadtplanungsamts

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Die Stadtplanung liegt im Spannungsfeld verschiedenartiger wirtschaftlicher, politischer, sozialer und gesellschaftlicher Interessen von Einzelnen, Gruppen, Gemeinschaften (Parteien, Vereine, Bürgerinitiativen usw.) oder Institutionen (Verwaltungen, Behörden, Verbänden). Aufgrund unterschiedlicher Interessen oder Meinungen kommt es zu Zielkonflikte, die von den politisch verantwortlichen Gremien oder Personen entschieden werden müssen.

Ziel der Stadtplanung ist es, sachlich richtige, inhaltlich ausgewogene und organisatorisch aufeinander abgestimmte Maßnahmen vorzubereiten, die geeignet sind, die Stadt für ihre Bewohner wie für auswärtige Besucher und Benutzer entsprechend den jeweiligen Erfordernissen, Vorstellungen und Möglichkeiten weiterzuentwickeln. Zu solchen Maßnahmen gehören nicht nur der Bau von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen, sondern vor allem auch die Erhaltung, die Verbesserung, die Umgestaltung und die Erneuerung von bestehenden Elementen und Strukturen.

Aufgabe ist es, notwendige Entscheidungen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, z. B. zur Standortsuche von gewerblichen oder Wohnbauvorhaben, zur Festlegung von Art und Maß der baulichen Nutzung bzw. planungsrechtlichen Festsetzungen in der verbindlichen Bauleitplanung, fundiert vorzubereiten bzw. zu leiten. Dies geschieht in der Regel über die Entwicklung alternativer Lösungswege. Unter Beachtung diverser Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Empfehlungen usw. findet innerhalb von Bauleitplanungen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) eine Abwägung statt. So werden z. B. bei der Anlage neuer Baugebiete nachbarschaftliche, naturschutzfachliche, umweltsichernde, denkmalschützerische oder ver-kehrliche Belange berührt, die gegeneinander und untereinander abgewogen und entschieden werden müssen. Das Stadtplanungsamt hat neben dieser projektleitenden und koordinierenden bauleitplanerischen Funktion auch die Aufgabe, eine Abstimmung mit der Landes- und Regionalplanung als übergeordnete Planungsebene, verschiedenen Fachbehörden und –ämtern sowie den Nachbargemeinden herzustellen. Auch werden Fachpläne, wie z. B. Rahmenpläne, Landschaftspläne, der Verkehrsentwicklungsplan, der Nahverkehrsplan, Dorfentwicklungsplanungen, städtebauliche Konzepte zur Nachverdichtung und Bebauung oder Gestaltungsentwürfe erarbeitet bzw. städtebauliche Wettbewerbe durchgeführt. Als Vertretungsorgan der Stadt ist das Amt durch planungsrechtliche Stellungnahmen zu Bauanträgen oder Bauvoranfragen an der Vorhabenprüfung beteiligt.

Darüber hinaus ist das Stadtplanungsamt beteiligt am Projekt "Lahnpark", einem Kooperationsprojekt der Städte Gießen und Wetzlar und der Gemeinden Heuchelheim und Lahnau zur Gestaltung und Weiterentwicklung der Funktionen für Natur- und Biotopschutz, Landwirtschaft und als Erlebnis- und Erholungsraum. Damit werden wichtige Ziele der Stadt- und Freiraumplanung verwirklicht. Mehr dazu finden Sie auf der Website www.lahnpark-mittelhessen.de .

Das Stadtplanungsamt nahm auch an Forschungsprojekten teil, wie dem Bundesforschungsprojekt REFINA (Nachhaltiges Siedlungsmanagement Stadtregion Gießen - Wetzlar) oder dem ExWoSt-Projekt im Reihenhausviertel Blumenviertel.

 

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