Wohnung Anmeldung
Zuständigkeit:
Büro für Magistrat, Information und Service
StadtbüroBerliner Platz 1
Erdgeschoss
35390 Gießen
Telefon:
0641 306-1234
Fax:
0641 306-2266
E-Mail:
Öffnungszeiten
| Montag - Donnerstag | 08:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Samstag | 10:00 - 13:00 Uhr |
Informationen:
Leistungsbeschreibung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde seines Wohnortes anzumelden. Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich durch die Übermittlung der angeforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang anmelden.
Wenn Sie Ihrer Meldepflicht in Wochenfrist nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Persönliches Erscheinen ist erforderlich. Bei Familien genügt die Vorsprache eines volljährigen Familienmitglieds.
Ausnahme: Das richtig ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular kann durch eine geeignete Person unter Vorlage des Personalausweises des Meldepflichtigen abgegeben werden.
Ausnahme: Das richtig ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular kann durch eine geeignete Person unter Vorlage des Personalausweises des Meldepflichtigen abgegeben werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Meldeschein. Diesen hält die Meldebehörde zumeist für Sie bereit.
Viele Meldebehörden stellen ihn auch bereits als Download im Internet zur Verfügung. (Die Meldebehörde kann die erforderlichen Daten auch zur direkten Aufnahme in das automatisierte Verfahren erheben.)
Welche Gebühren fallen an?
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine gebührenfreie schriftliche oder elektronische Meldebestätigung (amtliche Meldebestätigung).
Widerspruchsrecht
Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.Rechtsgrundlage
Kontakt
Links
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung




