Fertigstellung und Einstufung von Verkehrsanlagen, Erhebung von Straßenbeiträgen
23.07.2011
Amtliche Bekanntmachung
Der Magistrat der Universitätsstadt Gießen hat in seiner Sitzung vom 18.07.2011 die Fertigstellung von Bauarbeiten und die Einstufung dieser Verkehrsanlagen gem. § 7 Abs. 4 der Satzung der Universitätsstadt Gießen über die Erhebung von Straßenbeiträgen wie folgt beschlossen:
- Bahnhofstraße zwischen Alicenstraße und Liebigstraße, Gemarkung Gießen, Flur 6, Nr. 132/5; grundhafte Erneuerung der Fahrbahn; eingestuft als innerörtliche Durchgangsstraße.
- Gutenbergstraße, Gemarkung Gießen, Flur 4, Nr. 497/1: grundhafte Erneuerung der Straßenbeleuchtung; eingestuft als Anliegerstraße.
- Karl-Benner-Straße, Gemarkung Wieseck, Flur 3, Nr. 651: grundhafte Erneuerung der Fahrbahn; eingestuft als Anliegerstraße.
- Karl-Glöckner-Straße, Gemarkung Gießen, Flur 15, Nr. 94/6; grundhafte Erneuerung der Gehwege und der Straßenbeleuchtung; eingestuft als Anliegerstraße.
- Lichtenauer Weg zwischen Marburger Straße und Johannesberg, Gemarkung Wieseck, Flur 3, Nr. 625/1 und Nr. 625/2; grundhafte Erneuerung der Fahrbahn, Gehwege und Straßenbeleuchtung; eingestuft als innerörtliche Durchgangsstraße.
- Troppauer Straße zwischen Reichenberger Straße und Marburger Straße, Gemarkung Gießen, Flur 2, Nr. 310/5; grundhafte Erneuerung einer Gehwegteilfläche; eingestuft als Anliegerstraße.
Die Straßenbeiträge werden demnächst angefordert.
Der Magistrat der Universitätsstadt Gießen
Tiefbauamt
Pressestelle
Claudia Boje
Pressesprecherin
Berliner Platz 1
35390 Gießen
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Gießener Allgemeine
Gießener Anzeiger
Stadtwerke Gießen AG
Justus-Liebig-Universität



