Leben

Seiteninhalt

Biotop- und Artenschutz

Artenschutz

Durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundes-Artenschutzverordnung werden einige Tier- und Pflanzenarten direkt unter Schutz gestellt. Damit werden vorwiegend Vorgaben der europäischen FFH- und Vogelschutz-Richtlinie umgesetzt. Meistens handelt es sich um seltene oder gefährdete Arten, teilweise sind aber auch Arten darunter, die in Gießen noch häufig sind, wie z.B. der Grünspecht oder der Turmfalke. In Planverfahren für Bauprojekte muss so früh wie möglich festgestellt werden, ob durch den Eingriff erhebliche Störungen für diese geschützten Arten auftreten. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob eine Entnahme oder eine Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten eintritt. Ausnahmegenehmigungen sind möglich, wenn sich durch das Vorhaben der Erhaltungszustand der Population nicht verschlechtert.

Seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten

In Gießen leben zahlreiche seltene und gefährdet Tier- und Pflanzenarten. Die Gefährdung wird durch die so genannten "Roten Listen" angegeben, die für Deutschland und für Hessen existieren. So bedeutet die Kategorie 1 "vom Erlöschen bedrohte Art", die Kategorie 2 "stark gefährdete Art", die Kategorie 3 "gefährdete Art" und der Buchstabe V "Art der Vorwarnliste". Die Roten-Listen sind eine Entscheidungshilfe und Gradmesser für den Handlungsbedarf im Naturschutz. Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde ist es, die Vorkommen der seltenen Tier- und Pflanzenarten zu kennen, zu erhalten und möglichst sogar zu vergrößeren.

Biotope und menschliche Nutzung

Biotope sind Landschaftsbestandteile mit einer typischen Zusammensetzung von Pflanzen- und Tierarten. Beispiele dafür sind Wiesen, Bäche, Wälder, Äcker usw. Diese Biotope können u.a. durch die Intensität der menschlichen Nutzung und Pflege gekennzeichnet werden. So werden z.B. natürlich gewachsene Böden durch Asphaltdecken verschlossen, d.h. versiegelt. Damit gehen Biotopflächen, z.B. Wiesenflächen, als Lebensraum für Pflanzen und Tierarten verloren.

Biotopkartierungen im Stadtgebiet Gießen

Um zu wissen, welche Biotop- und Nutzungstypen es im Stadtgebiet von Gießen gibt, werden alle 10 Jahre Kartierungen durchgeführt. Dabei werden im besiedelten und unbesiedelten Bereich die Biotope erfasst und für ausgewählte Biotopflächen detailliertere Untersuchungen zu Pflanzen und Tieren durchgeführt. Anschließend werden die Flächen aus Sicht des Naturschutzes bewertet. Die Ergebnisse dieser Kartierungen münden in das Geographische Informationssystem der Unteren Naturschutzbehörde. Dieses Informationssystem erlaubt eine Nutzung dieser Daten für städtische Flächenplanungen sowie zum Schutz und zur Entwicklung von Biotopen. Die Fläche des Stadtgebiets umfasst 72 qkm.

Vorkommen von Pflanzen- und Tierarten im Stadtgebiet Gießen

Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde ist der Schutz der städtischen Tier- und Pflanzenwelt sowie die Entwicklung ihrer Lebensräume. Regelmäßige Kartierungen helfen, mehr Informationen über das Vorkommen und die Seltenheit bestimmter Arten zu erhalten. Für das Stadtgebiet wurden bisher 118 Brutvögel nachgewiesen. Der Philosophenwald mit der angrenzenden Wieseck-Aue ist als Lebensraum für Fledermäuse einzigartig und europaweit bedeutsam. Von den 18 hessischen Amphibienarten existieren 14 Arten im Stadtgebiet, u.a. der in Hessen vorm Aussterben bedrohte Laubfrosch.

Mehr Informationen zu einzelnen Tierarten sowie Tierartengruppen erhalten Sie hier:

Amphibien
Fledermäuse
Schwalben und Segler
Wachtelkönig
Bienen und Wespen

Antrag auf Erteilung einer Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Bestimmungen des § 44 Nr. 1 BNatSchG zur Beseitigung besonders geschützter Hornissen, Hummeln oder Wildbienen

Antragsteller*in




Angaben zum Nest





Maßnahme und Begründung






Umsiedlung/Abtötung erfolgt durch


Lage des Umsiedlungsortes

Die hier freiwillig erfassten Daten werden automatisiert verarbeitet. Ich stimme zu, dass die Stadt Gießen meine auf diese Weise übermittelten personenbezogenen Daten ausschließlich für den Zweck, zu dem ich sie bei der Kontaktierung zur Verfügung gestellt habe, verwendet. Sie können der Speicherung Ihrer Daten jederzeit formlos widersprechen (umweltamt@giessen.de). Weitere Hinweise zur Datenerhebung und -speicherung und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Stadt Gießen in der Datenschutzerklärung


(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.