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21.09.2023

Misteln eindämmen und Artenvielfalt erhalten

Halbschmarotzer hat negative Folgen für Streuobstbestände

Sie gelten als Zeichen des Friedens und des Glücks, doch über Streuobstwiesen und viele andere Laubarten bringen sie eher Unheil: Misteln. Sobald die Bäume im Herbst ihr Laub abwerfen, beginnt der ideale Zeitraum, um sie richtig zu entfernen.

Anders als viele denken steht die Mistel nicht unter Naturschutz und sollte vor allem im Herbst und Winter, wenn keine Vögel in den Bäumen brüten, entfernt werden. Denn: Bei der Mistel handelt es sich um einen sogenannten Halbschmarotzer. Die Pflanze setzt sich mit ihren Saugorganen am Gehölz fest und entzieht ihrem Wirt bis zu 30 Prozent des Wasser- und Nährstoffbedarfs, indem sie sich tief in die Leitungsbahnen des Baumes bohrt. Dies bedeutet für die betroffenen Bäume, die nicht selten ohnehin schon unter den Folgen des Klimawandels und der damit verbundenen Trockenheit leiden, zusätzlichen Stress. Frühzeitiges Absterben und Astbruch sind häufig die Folge.

„Wer in seinem Garten oder auf seiner Streuobstwiese Misteln entdeckt, sollte nicht zögern und sie entfernen“, rät Katharina Habenicht, Fachdienstleiterin Naturschutz beim Landkreis Gießen.

Schließlich breite sich die Pflanze vor allem im Osten und Süden des Landkreises verstärkt aus und bedrohe vor allem die Streuobstbestände als wichtige Biotope mit einer besonders hohen Vielfalt an Pflanzen und Tierarten.

Auf diese Entwicklung reagiert auch der Landkreis und wird selbst aktiv:

„In guter Zusammenarbeit mit der Landschaftspflegevereinigung Gießen wird demnächst die Sanierung von Streuobstwiesen und damit die Entfernung von Misteln im Landkreis stärker in den Fokus gerückt. Erste Pflegemaßnahmen sollen bereits diesen Winter im Bereich Lauter bei Laubach stattfinden“, erklärt Christian Zuckermann, Naturschutzdezernent des Landkreises Gießen.

Tipps zur nachhaltigen Eindämmung von Misteln

Um die Mistel effektiv zu bekämpfen, muss der befallene Ast etwa 30 bis 50 Zentimeter vor der Mistel selbst abgeschnitten werden. Nur so werden auch die ins Holz eingedrungenen Wurzeln entfernt und die Mistel kann nicht mehr neu austreiben.

Ist der Baum bereits zu stark befallen, so ist diese Form des Rückschnitts meist nicht mehr möglich. Dann muss die Mistel direkt an der Baumrinde abgeschnitten werden. In den Folgejahren sollte die nachwachsende Mistel immer wieder an der Schnittstelle abgebrochen werden.

Trotzdem bringt auch letztere Form des Rückschnitt Vorteile mit sich, wie Katharina Habenicht weiß:

„Die Verbreitung der Mistel wird aufgehalten, weil die klebrigen Beeren vielen Vogelarten nicht mehr als Nahrung dienen und sich ihre Samen somit nicht weiter verbreiten können. Zudem hat auch der Baum genug Zeit, sich zu erholen.“

Mehr Informationen zum Thema gibt es auf den Internetseiten des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen oder des NABU Deutschland.

 

Quelle: Landkreis Gießen

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