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16.04.2024

Tödlicher Salamander-Pilz in Hessen nachgewiesen

Vorsichtsmaßnahmen bei Spaziergängen, damit die Krankheit sich nicht ausbreitet

Im benachbarten Landkreis Marburg-Biedenkopf wurde ein Hautpilz nachgewiesen, der Salamander und andere Schwanzlurcharten bedroht. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises befürchtet, dass sich der Pilz auch im Landkreis Gießen ausbreitet. Daher bitten verschiedene Behörden um besondere Vorsichtsmaßnahmen. Auch Christian Zuckermann, Dezernent für Naturschutz im Landkreis Gießen, mahnt zu Umsicht, damit die gefährlichen Pilzsporen von Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal) durch Naturschutz-Fachkräfte oder Spaziergänger nicht weitergetragen werden.

Er sagt: „Der so genannte ‚Salamanderfresser‘ ist eine Bedrohung der heimischen Salamander und Molche. Wenn der Pilz sich weiterverbreitet, hätte das verheerende Folgen für deren Population und könnte schlimmstenfalls zum Aussterben vieler Arten führen. Denn in den hessischen Mittelgebirgen lebt ein Großteil der Feuersalamander, die es in Europa gibt. Da der Feuersalamander ohnehin schon auf der Roten Liste steht, haben wir eine besondere Verantwortung und ich bitte um verantwortungsvolles Handeln.“

Spaziergänger in Wald und Wiese halten sich bitte an folgende Ratschläge:

Beachten Sie die Absperrungen vor Ort, bleiben Sie auf den Wegen und betreten Sie keine Uferzonen. Fassen Sie keine Feuersalamander oder andere Amphibien an. Reinigen Sie nach dem Spaziergang die Schuhe und lassen Sie sie durchtrocken, weil die Bsal-Sporen in Schlamm lange überleben können, und über dreckige Schuhe beim nächsten Ausflug in andere Gebiete eingeschleppt werden könnten. Daher sollten auch Autos möglichst nur auf befestigten Wegen geparkt werden.

Wer mit Hunden unterwegs ist, sollte die Tiere nicht von der Leine lassen und von Bächen, Uferbereichen, und Teichen fernhalten. Auch an wassergefüllten Wagenspuren und Pfützen könnten Pilzsporen aufgenommen und von den Hunden weitergetragen werden.

Weder für Hunde noch für Menschen ist Bsal gefährlich. Es geht lediglich um die Eindämmung, damit möglichst viele Salamander und Molche überleben. Denn eine Ansteckung mit dem Hautpilz endet für die Amphibien tödlich. Daher ist ein Verbringen von Amphibien ebenso untersagt wie das Aussetzen von gekauften Amphibien im Freiland.

Für Personen, die ehrenamtlich Amphibienzäune oder Gewässer und Stollen betreuen, gelten zusätzlich besondere Regeln und Desinfektionsempfehlungen für Kleidung und Ausrüstung. Ebenso für alle, die hauptamtlich in der Natur zu tun haben. Sie und alle anderen Interessierten finden weiterführende Informationen und Hinweise zur fachgerechten Desinfektion unter www.feuersalamander-hessen.de/gefaehrdung/bsal/

Wer verendete Tiere entdeckt, sollte dies der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Gießen melden, per E-Mail: naturschutz@lkgi.de. Auch unter www.feuersalamander-hessen.de/tiere-melden ist eine Meldung möglich.

Quelle: Landkreis Gießen

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