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04.04.2024

Stadt übt ab April Benennungsrecht für die Belegung von Sozialwohnungen aus

Seit 2019 arbeiten das Team Soziales Wohnen im Amt für soziale Angelegenheiten und die Wohnungsunternehmen, die in der Stadt öffentlich geförderte Wohnungen vermieten nach der Registrier- und Vergaberichtlinie für öffentlich geförderte Wohnungen in der Stadt Gießen. Diese ist in einem längeren Prozess der Zusammenarbeit zwischen der Stadt, den Vermietern, dem Mieterverein, der Liga der Wohlfahrtspflege und den im AK Soziale Sicherung zusammengeschlossenen Beratungsstellen erarbeitet worden. Ziel dieser Richtlinie war es, mehr Wissen über die Struktur der Wohnungssuchenden Haushalte zu erlangen und mehr Transparenz in die Vergabe der Sozialwohnungen.

Von Beginn an war es der Kern der Richtlinie, dass die Stadt zunächst auf das ihr übertragene Benennungsrecht verzichtet und die Wohnungsunternehmen bei der Vergabe der Wohnungen zunächst die Haushalte mit der höchsten Dringlichkeit zu versorgen haben. Diese Dringlichkeit wird seither bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins anhand der in der Richtlinie festgelegten Kriterien erfasst.

Nach zwei Jahren wurde die Richtlinie extern mit einem insgesamt positiven Ergebnis evaluiert, alle Beteiligten waren zufrieden mit dem neuen Verfahren. An einigen Stellen konnte anhand der Erfahrungswerte nachgebessert werden.

Im vergangenen Jahr hat nun das zuständige Ministerium die Stadt darauf hingewiesen, dass die dortige Rechtsauffassung das Vorgehen der Stadt als nicht vereinbar mit den zugrundeliegenden Rechtsvorschriften ansieht.

Der Aufforderung des Ministeriums, das Benennungsrecht auszuüben, kommt die Stadt seit April nach. In den letzten Monaten hat sich das Team Soziales Wohnen – neben dem Tagesgeschäft und weiterer laufender Projekte – damit beschäftigt, sich auf diese Aufgabe vorzubereiten und die internen Abläufe und Vorlagen anzupassen.

In der Praxis bedeutet dies, dass ab April für Haushalte, die eine Wohnung in der Stadt Gießen suchen, keine Wohnberechtigungsscheine mehr ausgestellt, sondern sie als wohnungssuchend registriert werden. Haushalte, die (auch) eine Wohnung außerhalb Gießens suchen, können zusätzlich einen Wohnberechtigungsschein erhalten. Der Ablauf bleibt vom Grundsatz her gleich, jedoch werden bei der Beantragung jetzt zusätzlich Angaben zu der benötigten und gewünschten Wohnung erfasst.

Die Vermieter dürfen künftig eine frei oder bezugsfertig werdende neu geschaffene öffentlich geförderte Wohnung nur noch Wohnungssuchenden überlassen, die von der Stadt benannt worden sind. Wie bisher auch werden die freien Wohnungen dem Team Soziales Wohnen gemeldet. Auf Basis der Datenbank werden dann fünf passende Haushalte herausgesucht und die Kontaktdaten dem Vermieter übermittelt. Dieser vereinbart dann mit diesen fünf Haushalten einen Besichtigungstermin und wählt anschließend einen davon aus. An das Amt wird zurückgemeldet, an wen die Wohnung vermietet wird.

Für die Auswahl der Haushalte werden zunächst die bisherigen Kriterien aus der Registrier- und Vergaberichtlinie zugrunde gelegt. Ein Unterschied ist, dass jetzt auch Haushalte registriert werden, die nicht in der Stadt Gießen gemeldet sind, wobei es weiterhin im Interesse der Stadt ist, zunächst die eigenen Einwohner*innen mit Wohnraum zu versorgen. In der nächsten Zeit wird die Richtlinie noch einmal überarbeitet, dies soll wieder mit einer breit gefächerten Beteiligung geschehen.

Sozialdezernent Francesco Arman meint: „Es ist eine gute Entwicklung, dass wir ab jetzt das Benennungsrecht ausüben und damit eine weitere Steuerungsmöglichkeit in der Hand haben. Natürlich möchten wir da bedarfsgerecht und mit Augenmaß vorgehen. Ich begreife diesen neuen Prozess als ein lernendes System, mit dem wir jetzt unsere Erfahrungen sammeln werden. Auf jeden Fall baue ich hier weiterhin auf die gute Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten.“

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